Ein Studium geht ganz schön ins Geld. Rund 30.000 Euro müssen Studierende laut einer Erhebung des Deutschen Studentenwerks allein für die Zeit des Bachelor-Studiums aufbringen. Für den Master werden nochmal 20.000 Euro fällig. Wer zusätzlich noch ein Auslandssemester einlegt oder an einer Privatuni studiert, muss meist mit wesentlich höheren Kosten kalkulieren.
Hohe Kosten sollten aber nicht vor einer akademischen Ausbildung abschrecken, denn an vielen Studienkosten beteiligt sich zum Glück der Staat. Wer für seine Studienzeit fleißig Steuererklärungen abgibt, kann sich viele studienbedingten Ausgaben wieder vom Fiskus zurückholen. Dabei ist es nicht einmal notwendig, dass bereits verdient und Steuern gezahlt werden. Das Zauberwort heißt hier Verlustvortrag.
Verlustvortrag für Studienkosten
Grundsätzlich können alle Ausgaben, die zur Finanzierung eines Studiums oder einer anderen Ausbildung aufgebracht werden, steuerlich geltend gemacht werden. Natürlich können Ausgaben nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn bereits Steuern gezahlt werden. Da die meisten Studenten mit ihrem Jahresverdienst unter dem Steuerfreibetrag von 8.652 Euro (in 2016) bleiben und somit keine Steuern zahlen müssen, können sie eigentlich auch keine Kosten absetzen. Mit dem Modell des sogenannten Verlustvortrags kannst du dir aber unkompliziert eine Steuergutschrift für den Einstieg ins Berufsleben sichern.
Unser Tipp:
Bei Begriffen wie Verlustvortrag schaltet dein Gehirn bereits ab? Dann hol dir professionelle Hilfe bei deiner Steuererklärung! Du wirst dich wundern wie schnell du deine Steuererklärung gemacht hast und wie viel Geld du vom Staat zurückfordern kannst!
So einfach und schnell machst du deine erste Steuererklärung
So funktioniert der Verlustvortrag
Alle deine Studienkosten kannst du als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben. Wenn du noch kein oder nur geringes Einkommen erzielst und damit keine Steuern zahlst, merkt sich das Finanzamt all deine Ausgaben automatisch als Verluste. Über deine komplette Studienzeit kannst du per Steuererklärung entsprechende Verluste vortragen. Sobald du schließlich in einen Job einsteigst und auf dein Gehalt Steuern zahlen musst, werden deine Verluste (= Studienkosten) steuerlich verrechnet. D.h. dein zu versteuerndes Einkommen verringert sich um den Betrag der von dir vorgetragenen Studienkosten und du bekommst eine Steuererstattung vom Finanzamt. Diese beträgt nicht selten mehrere tausend Euro im ersten Jahr nach Berufseinstieg.
Diese Studienkosten zahlt der Staat zurück
Alle Kosten, die eindeutig im Zusammenhang mit einer akademischen Ausbildung entstehen, zählen zu den Werbungskosten und können komplett von der Steuer abgesetzt bzw. zunächst als Verluste vorgetragen werden. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Semesterbeiträge und/oder Studiengebühren
- Kosten für Studienfahrten, Exkursionen und Auslandssemester
- Ausgaben im Rahmen eines Praktikums
- Fachliteratur und Arbeitsmittel
- Sprachkurse oder -tests wie z.B. TOEFL
- Fahrtkosten zwischen Wohnung und Uni oder Bibliothek
- Arbeitsgeräte wie Laptop, Drucker oder Scanner
- Drucken und Binden von Seminar- oder Abschlussarbeiten
- Selbst gezahlte Versicherungsbeiträge
- Zinsen für einen Studienkredit
- Mietkosten bei doppelter Haushaltsführung
- Anteilige Mietkosten für ein Arbeitszimmer
Studienkosten ohne Belege absetzen
Für viele Ausgaben verlangt das Finanzamt nicht einmal Belege in Form von Rechnungen etc., um diese steuerlich geltend zu machen. Eine ganze Reihe von Studienkosten kannst du dank Pauschalen einfach so ansetzen – dabei ist es sogar egal, ob Kosten in diesen Bereichen tatsächlich angefallen sind oder nicht. Die folgenden Pauschalen solltest du in jedem Fall nutzen.
- Arbeitsmittel: für Taschenrechner, Ordner & Co. bekommst du 110 Euro im Jahr
- Bewerbungen: für jede klassische Bewerbungsmappe gibt’s 8,50 Euro, pro Online-Bewerbung 2,50 Euro
- Fahrten: für den Weg zur Uni, zur Bibliothek oder zum Nebenjob bekommst du pauschal 30 Cent/km
- Umzug: für den Umzug in die Unistadt gibt es pauschal 730 Euro
- Telefon/Internet: monatlich kannst du pauschal 20 Euro absetzen
- Kontoführung: pro Jahr gilt eine Pauschale von 16 Euro
- Verpflegung: für jeden Tag Praktikum, Studienfahrt etc. bekommst du pauschal 24 Euro für deine Verpflegung
So machst du deine Steuererklärung
Ein einfacher Weg, um deine Studienkosten abzusetzen, bietet dir eine Online-Steuererklärung. Im Internet findest du hier mittlerweile mehrere Anbieter. Eine Steuererklärung speziell für Studenten und Absolventen ermöglicht seit Dezember 2015 das Portal www.studentensteuererklärung.de. Ein Steuer-Tool navigiert dich in kurzer Zeit durch deine Steuererklärung. Du erhältst viele Beispiele, Hilfen und Tipps, damit du keine Studienausgaben und weitere Angaben vergisst. Viele Pauschalen sind zudem bereits vorausgewählt, sodass du eine möglichst hohe Erstattung deiner Studienkosten bekommst.
Steuererklärung bis zu 7 Jahre rückwirkend
Studenten können aktuell noch bis zu 7 Jahre rückwirkend ihre Steuererklärung abgeben und sich eine Erstattung der Studienkosten sichern. Auch wenn du mittlerweile schon mitten im Berufsleben stehst, kannst du dir damit noch viele Ausgaben aus deiner Studienzeit zurückholen. Einzige Voraussetzung hierbei ist, dass du für entsprechende Jahre noch keine Steuererklärung abgegeben hast.