Reicht es zum Leben? – Die Höhe des BAföG
BAföG ist abhängig vom Einkommen der Familie
Die Förderung durch BAföG ist einerseits abhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern. Mit steigendem Einkommen sinkt die Höhe der BAföG-Leistungen, bis es irgendwann gar nichts mehr gibt. Das gleiche gilt auch für dein eigenes Einkommen und Vermögen oder das deines Ehepartners.
Die Höhe der Förderung wird regelmäßig neu berechnet und die Einkommen aller Beteiligten sind immer wieder nachzuweisen. BAföG zu beantragen ist ein aufwendiger und nervenaufreibender Prozess, bei dem du aber keinesfalls tricksen solltest. Ein magischer Vermögensschwund oder die Übertragung größerer Beträge an Verwandte machen den Sachbearbeiter schnell stutzig. Weiterer Fallstrick: Konten und Sparbücher auf deinen Namen, die du gar nicht auf dem Schirm hast. Großeltern, Paten und andere wohlmeinende Gönner legen bisweilen solche Konten an – und verhindern damit später die BAföG-Förderung. Unser Tipp deswegen: Erst gründlich informieren und dann den Antrag auf BAföG stellen!
Unsere Redaktion empfiehlt:
Sobald du alle Informationen gesammelt hast, solltest du nicht mehr lange warten bis du deinen Antrag stellst. Hol dir digitale Unterstützung beim Ausfüllen deines BAföG-Antrags. Damit sparst du Zeit und gehst sicher, dass du am Ende auch den für dich persönlich maximalen Förderbetrag erhälst.
Hier gehts zu deinem ersten BAföG-Antrag
BAföG-Förderungshöhe: der Bedarf
Grundsätzlich richtet sich die Höhe der BAföG-Leistungen nach deinem Bedarf. Allerdings fragt dich niemand, wie viel du zum Leben brauchst, sondern der Gesetzgeber errechnet einen Durchschnitt und wendet diesen dann auf alle Studenten an. Das kann gut ausgehen, besonders wenn du in einer günstigen Region Deutschlands lebst. In teuren Großstädten können die BAföG-Sätze aber auch schnell zur Satire werden.
Der Gesamt-Bedarf setzt sich aus mehreren Einzelbestandteilen zusammen. Dabei wird grundlegend unterschieden, zwischen Studenten mit eigener Wohnung und den Nesthäkchen, die noch zu Hause wohnen. Einen Überblick über die aktuellen Zahlen geben dir die folgenden zwei Tabellen.
>> So zahlst du die BAföG-Leistungen zurück
BAföG für Nesthäkchen
Studenten, Schüler und Auszubildende, die noch bei ihren Eltern wohnen, können höchstens die folgenden Beträge erhalten:
Ausbildungsstätte | Grundbedarf | inkl. Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung |
---|---|---|
weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | keine Förderung | keine Förderung |
Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 216 € | 289 € |
Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 391 € | 464 € |
Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs | 397 € | 470 € |
Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen | 422 € | 495 € |
BAföG für Studenten, Schüler und Auszubildende, die noch bei ihren Eltern wohnen
BAföG für Studenten mit eigener Wohnung
Bei auswärts lebenden Studenten wird der Berechnung ein erhöhter Grundbedarf zu Grunde gelegt. Die Höchstsätze sehen dann folgendermaßen aus:
Ausbildungsstätte | Grundbedarf | inkl. Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung und nachweisabhängigen Wohnzuschlag |
---|---|---|
weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 465 € | 538 € |
Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 465 € | 538 € |
Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 543 € | 616 € |
Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs | 572 € | 645 € |
Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen | 597 € | 670 € |
BAföG für Studenten mit eigener Wohnung
Weitere Erläuterungen und Anmerkungen zur oben aufgeführten Tabelle:
Das gilt auch, wenn du Kinder hast: Deinen ersten Nachwuchs honoriert das Amt mit 113 € und jedes weitere Kind mit 85 € BAföG-Erhöhung.
>> Hier findest du weitere Infos zur Ausbildung bzw. zum Studium mit Kind
Schülerinnen und Schüler die die in der zweiten Tabelle genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann den erhöhten Bedarfssatz für auswärtige Unterbringung, wenn sie notwendig auswärtig untergebracht sind.
Für Praktikanten gilt der Bedarfssatz für die Ausbildung, mit der das Praktikum zusammenhängt.
BAföG-Förderungshöhe konkret
Der Bedarf sagt zunächst einmal nur, wie viel BAföG du insgesamt bekommen kannst. Es ist sozusagen der Satz, von dem das BAföG-Amt annimmt, das er zum (Über-)Leben erforderlich ist.
Von diesem Bedarf musst du dann noch dein anrechenbares Einkommen, das deiner Eltern und deines Ehepartners abziehen. Wenn dann zum Bedarf noch eine Lücke bleibt, greift BAföG und du bekommst den Restbetrag als Förderung ausgezahlt.
Diese Verrechnung ist die eigentlich wichtige und deswegen auch der Punkt bei der Bearbeitung der Anträge, an dem es häufiger knallt.
Besonders kritisch: Was ist ein anrechenbares Einkommen und in welchen Zeitabständen wird es neu berechnet?
Weil es bei der Errechnung der individuellen Förderung mit BAföG immer auf die Umstände des Einzelfalles ankommt, können wir vom Studium-Ratgeber da keine konkreten Tipps geben. Wenn dir aber angesichts der amtlichen Berechnung die Spucke wegbleibt, dann lohnt sich der Gang zum örtlichen AStA, der kann dir im Zweifelsfall weiterhelfen. Du kannst dich natürlich auch über unsere Linksammlung zum BAföG im Netz informieren.
Hier kriegst du Hilfe bei deinem BAföG-Antrag