Mietkaution

Schöne Wohnung

Darum geht's

Mit dem Studium beginnt für Studenten ein neuer Lebensabschnitt. Das gilt auch für die Wohnsituation. Mit dem bequemen Leben im Elternhaus ist es vorbei, denn meist befindet sich der Studienplatz in einer anderen Stadt. Doch egal ob eigene Bude, WG oder Studentenwohnheim: mit einem Thema musst du dich als Student in jedem Fall beschäftigen – der Mietkaution. Der folgende Artikel beschreibt, was du hierzu wissen musst.

Zweck der Mietkaution

Der Vermieter möchte sich gegen Mietrückstände oder Schäden absichern. Dafür ist die Mietsicherheit da. Der Begriff Mietkaution bedeutet nichts anderes, und hat sich umgangssprachlich entwickelt.

Höhe

Das Gesetz erlaubt dem Vermieter höchstens drei Monatsmieten von dir zu verlangen. Er darf auch nur ein oder zwei Monatsmieten nehmen. Das bleibt ihm überlassen. Es zählt immer die Höhe der Miete ohne die Nebenkosten. Dies wird als Nettomiete oder Kaltmiete bezeichnet.

Zeitpunkt der Zahlung

Du musst die Kaution nicht sofort komplett beim Einzug leisten. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter etwas anderes sagt. Denn auch die Zahlung in drei Raten ist erlaubt. Die erste Rate wird zum Ersten des Monats fällig, zu dem das Mietverhältnis laut Mietvertrag beginnt. Die beiden anderen Raten musst du jeweils zum Ersten des Folgemonats zahlen. Spätestens jedoch nach drei Monaten hat der Vermieter einen Anspruch auf die volle Kautionssumme.

>> Vor der Mietkaution kommt die Wohnungssuche auf dich zu. Wir haben die besten Tipps für dich!

Art der Zahlung/ Anlage

Du kannst die Mietkaution auf mehrere Arten zahlen. Laut Gesetz muss sie grundsätzlich auf einem Sparbuch angelegt werden. Mieter und Vermieter können sich jedoch auf Alternativen einigen, wenn beide Seiten einverstanden sind. Die Hinterlegung hat in jedem Fall auf einem separaten Konto, getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters zu erfolgen. Wenn du knapp bei Kasse bist, kannst du z.B. auch eine Bürgschaft nutzen. Diese kann entweder von deinen Eltern oder auch von einer Bank oder Versicherung gestellt werden. Informationen zur Mietkautionsbürgschaft sowie diverse Anbieter findest du z.B. unter mietkautionsbuergschaft.de. Möchtest du Mietkaution eher klassisch – also auf einem Sparbuch oder Festgeldkonto – anlegen, informiere dich z.B. bei immowelt.de über die Möglichkeiten.

>> Wichtig: der Vermieter entscheidet, welche Form der Mietkaution er akzeptiert. Nur zur Akzeptanz der Anlage auf einem Sparbuch ist er gesetzlich verpflichtet.

Mietkaution und Wohngemeinschaft

Etwas komplizierter wird das Thema Mietkaution, wenn du in eine WG ziehst. Denn hier ist in Sachen Haftung und späterer Rückzahlung einiges zu beachten. Das hängt davon ab, welche Art von Mietvertrag du abschließt. Eventuell bist du separater Mieter, Untermieter oder Mitmieter. Am einfachsten ist es, wenn du einen separaten Mietvertrag mit deinem Vermieter abschließt. Dann ist dein Hausherr auch in Sachen Kaution dein direkter Ansprechpartner.

>> Wo willst du hinziehen? In die eigene Bude, in eine WG oder doch lieber ins Studentenwohnheim?

Inanspruchnahme

Schnell geht beim Wohnen auch mal etwas kaputt. Hinterlässt du beim Auszug Schäden, oder hast nicht alle Mieten gezahlt, kann der Vermieter den Anspruch mit der Kaution verrechnen. Er kann sie also in diesem Fall ganz oder teilweise einbehalten. Verursachte Schäden kannst du jedoch auch selbst reparieren, oder du kannst beschädigte Gegenstände ersetzen. Hast du alle Zahlungen geleistet, und ist bei der Wohnungsübergabe schließlich alles tip top, bekommst du auch deine Mietkaution wieder.

Rückzahlung

Das Geld aus der Mietkaution gehört dir. Wenn du ausziehst, hast du einen Anspruch es zurück zu bekommen. Wenn du Glück hast, ist der Vermieter mit der Auszahlung schnell, und du musst nicht lange warten. Lief die Wohnungsübergabe glatt, ist der Hausherr sofort danach zur Rückzahlung verpflichtet. Eventuell dauert es jedoch noch eine Weile, denn der Vermieter darf deine Wohnung erst auf Schäden überprüfen. Er darf sich für die Überprüfung bis zu 6 Monate Zeit lassen. Einen Teil deiner Mietkaution darf er sogar noch länger zurück behalten, wenn für die abschließende Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung zu erwarten ist.

>> Tipp: Mit unserer Umzugs-Checkliste verläuft dein Start in der neuen Wohnung ganz reibungslos!