Alles Wissenswerte zum Auslands-BAföG

Sparschwein

Darum geht's

Die Berechnung der Förderungshöhe erfolgt nach einem komplizierten Schlüssel, wobei das Einkommen der Eltern eine gewichtige Rolle spielt.
Im Gegensatz zum normalen BAföG wird das Auslands-BAföG maximal ein Jahr geleistet.

Wofür kann das Auslands-BAföG gezahlt werden?

Selbst wenn ein Antrag auf BAföG im Inland abgelehnt wird, lohnt sich ein Antrag auf Auslands-BAföG.

Voraussetzungen

Steht einem das BAföG bei einem Studium innerhalb Deutschlands zur Verfügung, besteht auch der Anspruch auf Auslands-BAföG. Selbst wenn man beim Studium in Deutschland keine Förderung erhält, kann sich der Antrag auf Auslands-BAföG dagegen lohnen. Dies liegt an den höheren Förderbeträgen, die im Ausland gelten.
Wichtig ist, dass das Auslandsstudium vor Abschluss der Regelstudienzeit angetreten werden muss.
Haben Personen für ein Bachelor-Auslandssemester bereits Unterstützung erhalten, können diese zusätzlich auch für ein Auslandssemester während des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass man sich im gleichen Fachbereich wie an der Heimatuni einschreiben muss. Wissenswert ist zudem, dass Masterstudierende für Bachelorkurse im Ausland keine Förderung erhalten. Sie können nur Masterkurse belegen.
Darüber hinaus müssen weitere Vorgaben erfüllt sein:

  • Ständiger Wohnsitz in Deutschland
  • Die Ausbildung im Ausland muss gleichwertig mit der Qualität der Ausbildung an einer Fachhochschule, Akademie oder Universität sein.
  • Für die Förderung muss die Mindestdauer des Auslandsaufenthalts ein Semester betragen. Einzige Ausnahme: Ein Aufenthalt im Rahmen einer Hochschulkooperation muss – um eine Förderung zu erhalten – nur 12 Wochen andauern.

Beantragung auf Auslands-BAföG

Die Beantragung des Auslands-BAföG wird wie das normale BAföG vorgenommen. Selbst wenn man in Deutschland kein BAföG erhält, kann es aufgrund der höheren Förderungssätze im Ausland jedoch sein, dass man Auslands-BAföG erhält. Deshalb sollte man frühzeitig den Antrag auf die staatliche Förderung stellen.
Der Antrag auf Auslands-BAföG muss bei den Ämtern für Ausbildungsförderung, den so genannten Auslandsämtern, eingereicht werden. Der Antrag auf die Auslandsförderung muss mindestens 6 Monate vor Beginn der Ausbildung gestellt werden.

Berechnung der Förderung

Der Berechnung des Auslands-BAföG liegt ein komplizierter Schlüssel zugrunde. Dabei spielt das Einkommen der Eltern eine gewichtige Rolle.
Die Grundlage der Einkommensberechnung sind die positiven Einkünfte der Eltern. Davon werden Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung, pauschal festgesetzte Beiträge für die Sozialversicherung, Kirchen- und Einkommensteuer, der Altersentlastungbetrag und unter Umständen geförderte Altersvorsorgebeiträge abgezogen. Für die Beantragung des Auslands-BAföG wird der Lohn- oder Einkommensteuerbescheid des vorhergehenden Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraumes benötigt. In die Berechnung des Förderungsbetrages fließt zudem mit ein, ob weitere unterhaltspflichtige Kinder im Haushalt leben und ob diese sich in einer Ausbildung befinden.

Förderungsumfang des Auslands-BAföG

Auslands-BAföG wird maximal für ein Auslandssemester gezahlt. Die maximale Studiengebühren-Auslandsförderung beträgt etwa 4.600 Euro für anfallende Studiengebühren an einer ausländischen Hochschule für dieses eine Jahr. Die Leistungen werden prinzipiell in Form von Zuschlägen gezahlt und müssen daher nicht zurückgezahlt werden.
Außer den regulären Förderungsmöglichkeiten gibt es weitere Zuschläge und Leistungen, wie beispielsweise

  • Studiengebühren
  • Reisekostenzuschläge für Hin- oder Rückreise,
  • Zuschläge, um gegebenenfalls entstehende Mehrkosten zur Krankenversicherung zu zahlen und
  • Zuschläge, wenn die Lebenshaltungskosten um einiges höher sind als in der Heimaststadt. Dieser liegt zwischen 60 und 255 Euro monatlich, je nach Land.

Die hier aufgeführten Zuschläge werden zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss ausgezahlt. Das Auslands-BAföG muss zurückgezahlt werden, wobei der Zuschlag für die Studiengebühren davon ausgenommen ist.
Bei einem Aufenthalt innerhalb Europas erhalten Studierende 500 Euro und außerhalb Europas 1.000 Euro als pauschalen Reisekostenzuschuss.

Förderungsbeginn

Wurde der Antrag auf Auslands-BAföG gewährt, erhalten Studierende in der Regel den Betrag vor Beginn des Semesters oder der Orientierungswoche. Es ist jedoch oftmals so, dass die Studiengebühren im Vorfeld zu zahlen sind, das heißt, man muss das Geld „vorschießen“. Dies kann jedoch überbrückt werden, wenn man einen formlosen Antrag beim BAföG-Amt stellt, denn dann erfolgt die Auszahlung der Studiengebühren gleich zu Beginn.

Rückzahlung des Auslands-BAföG

Wie bereits erwähnt, müssen Zuschläge für den Auslandsaufenthalt nicht zurückgezahlt werden. Ansonsten erfolgt die Rückzahlung der Förderung wie bei dem Inlands-BAföG. Prinzipiell ist das Auslands-BAföG unverzinst; Zinsen werden nur erhoben, wenn man mit der Zahlung in Verzug gerät.
Maximal muss ein Betrag von 10.000 Euro des Auslands-BAföG zurückgezahlt werden, auch wenn die Förderung höher war. Der Rückzahlungsbetrag kann durch eine überdurchschnittlich gute Leistung beim Beenden der Ausbildung oder des Studiums, gemindert werden. Das heißt, gehört man zu den besten 30% dieses Jahrgangs.
Der monatliche Rückzahlungsbetrag beträgt momentan 105 Euro, fällig alle drei Monate. Viereinhalb Jahre nach dem Ende der Ausbildung erhält man den Bescheid über die Rückzahlung. Die Verpflichtung zur Rückzahlung beginnt nach fünf Jahren und innerhalb von 20 Jahren sollte das Auslands-BAföG zurückgezahlt sein.
>> mehr Infos zur Rückzahlung von BAföG-Leistungen
Das Thema Auslands-BAföG ist sehr umfangreich und könnte hier noch unzählige Seiten füllen. Dieser Text gewährt einen Einblick über das Auslandsstudium mit der Möglichkeit der staatlichen Förderung. Weitergehende Informationen erhältst du auch beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Diese Beiträge könnten dich auch interessieren