BAföG zurückzahlen

Geldscheine in der Hand

Darum geht's

Das BAföG ermöglicht in Deutschland die selben Bildungschancen für alle. Auch wer kein Geld für ein Studium zur Verfügung hat, kann sich so eine höhere Ausbildung finanzieren. Der staatliche Kredit muss erst nach dem Abschluss zurückgezahlt werden. Dabei sind einige Punkte zu beachten.
Nicht nur für das Universitätsstudium kann die Förderung beantragt werden. Auch für weiterführende und berufsbildende Schulen ist eine Unterstützung möglich. Die Höhe hängt dabei immer von individuellen Kriterien ab. Auch bei der Rückzahlung wird die persönliche finanzielle Situation berücksichtigt. Verschiedene Zahlungs- und Ratenmodelle sind möglich.
Das BAföG wird im Allgemeinen nur für die Dauer der Regelstudienzeit ausgezahlt. In manchen Fällen ist es möglich, auch danach noch Förderung zu erhalten, die allerdings gesondert beantragt werden muss.

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Wann muss mit der Rückzahlung begonnen werden?

Wer die Unterstützung beantragt, muss sich bekanntlich selbst um die Antragstellung und anderen Formalitäten kümmern. Bei der Rückzahlung dagegen kommt das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln als verantwortliche Stelle von selbst auf den Kreditnehmer zu. Spätestens viereinhalb Jahre nach Ende der höchst möglichen Förderzeit werden vom BVA die sogenannten Feststellungs- und Rückzahlungsbescheide verschickt. Sie beinhalten alle Informationen zur individuellen Kredithöhe und den entsprechenden Tilgungsbedingungen.
Fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer muss spätestens die erste Rate bezahlt werden. Wurde zusätzlich zum BAföG zur Finanzierung des Studiums noch ein Bankdarlehen im Rahmen der Bundesausbildungsförderung abgeschlossen, muss dies zuerst getilgt werden. Die Rückzahlung des BAföGs verschiebt sich dann entsprechend.
Wer auch in diesem Zeitraum nicht über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt, kann die Rückzahlung unter bestimmten Umständen nochmals um maximal zehn Jahre nach hinten verschieben. Auch möglich vorhandenes Vermögen darf dafür nicht angetastet werden.

Wie hoch sind die monatlichen Raten?

Die Höhe der Raten kann je nach individuellem Einkommen selbst gewählt werden – muss jedoch aktuell mindestens 105 Euro pro Monat betragen. Üblicherweise wird die Tilgung vierteljährlich vom Konto des Kreditnehmers abgebucht. Dann wird der Betrag von jeweils drei Monatsraten fällig. Im Schnitt sind je BAföG-Bezieher alle drei Monate 315 Euro zurückzuzahlen. Insgesamt soll der Kredit innerhalb von 20 Jahren getilgt sein.

Wieviel muss insgesamt zurückbezahlt werden?

Grundsätzlich muss das BAföG nur von Studierenden an Universitäten, sonstigen Hoch- und Fachhochschulen und Akademien zurückbezahlt werden. Für die anderen Schularten gilt der Kredit unter dem Namen Schüler-BAföG als Vollzuschuß.
Von der gesamten Höhe der Förderung muss ansonsten insgesamt nur die Hälfte ans BVA zurückgezahlt werden. Und dies maximal bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Alles was darüber hinaus gewährt wurde, wird erlassen. Dieser Betrag gilt dabei auch für die Förderung von Bachelor- und Masterstudiengang zusammen.


Bei der Förderung folgender Schularten muss das BAföG nicht zurückbezahlt werden:

  • Hauptschule, Realschule, Gymnasium
  • Integrierte Gesamtschule
  • Fachhochschulklassen
  • Berufsfachschule, Berufsaufbauschule
  • Abendhaupt- und Abendrealschule, Abendgymnasium
  • Fachschulklassen nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • Kolleg

Welche Zinsen fallen für das Darlehen an?

Beim BAföG handelt es sich um ein komplett zinsfreihes Darlehen. Lediglich wenn bei der Rückzahlung ein Verzug entsteht, werden auf die Gesamtschuld Zinsen von derzeit sechs Prozent erhoben. Dies jedoch auch nur für die Dauer des Zahlungsrückstandes. Ist der Verzug ausgeglichen, läuft die Rückzahlung zinslos weiter wie bisher.

Gibt es weitere Einsparmöglichkeiten?

Die Gesamthöhe des Betrags, der zurückgezahlt werden muss, kann durch verschiedene Maßnahmen weiter reduziert werden. Sämtliche Vergünstigungen müssen jeweils beim BVA beantragt werden. Diese Anträge müssen spätestens einen Monat, nachdem der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid erhalten wurde, beim Amt eingehen.
Besonders viel kann eingespart werden, wenn die gesamte Summe oder zumindest der größte Teil direkt nach Beendigung der Auszahlung zurückgezahlt werden kann. Dann ist ein Nachlass auf die rückzuerstattende Darlehenssumme möglich. Die genaue Ersparnis richtet sich nach der Gesamthöhe des Kreditvolumens.
Wer sein Studium bis spätestens am 31.12.2012 abgeschlossen hat profitiert noch von weiteren Einsparmöglichkeiten. Bestimmte Pauschalbeträge werden von der Kreditsumme abgezogen, wenn das Studium vor Ende der Förderungshöchstdauer mit einem Abschluss beendet wird:

  • 1.025 Euro: zwei Monate früher
  • 2.560 Euro: vier Monate früher

Auch sonst zahlt sich ein zügiges Studium aus. Folgende Prozentsätze werden für Studierende erlassen, die sich an der Regelstudienzeit orientieren:

  • 15 Prozent: Abschlussexamen maximal zwölf Monate nach der Förderungshöchstdauer
  • 20 Prozent: Abschlussexamen maximal sechs Monate nach der Förderungshöchstdauer
  • 25 Prozent: Abschlussexamen im Rahmen der Förderungshöchstdauer

Wie bereits erwähnt gelten die oben gennanten Punkte lediglich für Verträge von Personen, die ihr Studium vor Anfang 2013 beendet haben. Für alle, die erst später fertig werden, sind diese Erlasse gestrichen worden. Nur die Einsparmöglichkeiten bei der frühen Tilgung bleiben unangetastet. Durch die Änderungen des BAföG-Gesetzes 2016 haben sich die Rückzahlung betreffend nur wenige Dinge positiv verändert. Lediglich die Freibeträge, die für eine Stundung des Kredites ausschlaggebend sind, wurden erhöht.

Daten auf dem aktuellen Stand halten!

Jeder Darlehensnehmer ist verpflichtet, seine Anschrift auf dem aktuellen Stand zu halten. Bei einem Umzug muss die neue Adresse auch dem BAföG-Amt mitgeteilt werden. Dies gilt auch für die Zeit nach dem Studium, bevor mit der Rückzahlung des Kredites begonnen wird. Kann die Behörde den Rückzahlungsbescheid wegen einer falschen Adresse nicht zustellen, kann eine Gebühr in Rechnung gestellt werden.