Studieninfos für Behinderte

Freunde stoßen an

Darum geht's

Studierende mit Behinderung sollen dieselben Chancen auf einen Top-Abschluss bekommen, wie ihre Kommilitonen. Was in der Theorie gut klingt, wird in der Praxis noch nicht zu 100 % umgesetzt. Welche Rechte Studierende mit Behinderung haben, inwiefern sie sich Unterstützung erwarten dürfen und mit wie sie das Beste aus ihrem Studium herausholen können, erfährst du hier.

Beratungsangebote für Studierende mit Behinderung

Für Studierende mit Behinderung ist der Studieneinstieg mit einigen, speziellen Schwierigkeiten verbunden. Kompetente Beratung von erfahrenem Fachpersonal kann weiter helfen. In Deutschland gibt es daher mittlerweile mehrere Anlaufstellen für Studieninteressierte mit Behinderung.

Bauftragte und Beraterinnen für behinderte Studierende

An den meisten Hochschulen und Studentenwerken gibt es Beauftragte bzw. Berater für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Sie können dir beim Thema Nachteilsausgleich und Hochschulzulassung weiterhelfen. Auch zur Bewältigung des Studienalltags und den Prüfungsmodalitäten kannst du dich hier beraten lassen.
Die Berater unterstützen dich bei Bedarf sogar direkt bei der Studienorganisation und sind für die Barrierefreiheit der Hochschule mitverantwortlich. Wenn du mit einem Berater in Kontakt treten möchtest, kannst du dich an das örtliche Studentenwerk wenden.
>> Tipp: Die Studienberatung hilft die bei allen möglichen Fragen rund ums Studium

Studentenvertretung behinderter Studierender

Mit deinen Fragen rund um das Studium, kannst du dich an die Interessensgemeinschaft Studierender mit und ohne Behinderung an deiner Hochschule wenden. Gibt es keine solche Interessensgemeinschaft, dann kontaktiere stattdessen die Studierendenvertretung (AStA, StuRa oder UStA) deiner Hochschule.
>> Tipp: Beim Studentischen Adressreader findest du viele nützliche Adressen

Weitere Informationsquellen und Anlaufstellen

Neben diesen beiden Unterstützungsangeboten gibt es außerdem:

  • Informations- und Beratungsstellen Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks
  • Spezielle Einführungsveranstaltungen für behinderte Studierende
  • Diverse Broschüren

>> Im Handbuch Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks kannst du Details über diese Beratungsangebote und mehr nachlesen. Du kannst es dir als kostenlose PDF-Version runterladen
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Der richtige Studiengang und -ort

Bei der Entscheidung für einen Studiengang solltest du nicht nur die Zukunftschancen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen. Denn: Was heute als zukunftsträchtig gilt, kann morgen schon ganz anders aussehen. Außerdem solltest du motiviert und interessiert an dein Studium heran gehen.

Deshalb darf der „Spaßfaktor“ nicht vernachlässigt werden.

Es gibt gewisse Studiengänge, die sich besonders gut für Menschen mit Behinderung eignen. Solche Empfehlungen solltest du immer hinterfragen und sorgfältig prüfen. Wichtig ist, zu klären:

  • Welche Anforderung werden in diesem Studium an mich gestellt?
  • In welcher Form ist während des Studiums und später im Berufsleben eine Unterstützung (z.B. durch Pflegepersonal) möglich?

Fachhochschule oder Universität?

Kennst du schon die grundlegenden Unterschiede zwischen Fachhochschule und Uni? An der Uni setzt man sich eher wissenschaftlich sowie theoretisch mit dem Fachgebiet auseinander. Die Fachhochschulen sind anwendungs- und wissenschaftlich orientiert. Im Studium an der Fachhochschule gibt es häufig Praxisanteile.
Was deine Behinderung betrifft, so bist du in beiden Hochschularten gleich gut aufgehoben. So sind Studierende mit Behinderung oder chronischen Krankheiten an allen Hochschularten vertreten. Das liegt daran, dass jede Hochschule auf Barrierefreiheit und entsprechende Unterstützungsangebote achten muss.

Wahl des Studienorts

Am besten machst du dir selbst ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort. Obwohl alle Hochschulen gleichermaßen auf die Barrierefreiheit achten müssen, gibt es hier doch Unterschiede zwischen den einzelnen Unis bzw. FHs. Die Studentenwerke geben Auskunft über den Stand der Barrierefreiheit an den verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen. Recherchiere außerdem möglichst früh, welche Wohnmöglichkeiten es vor Ort gibt und wie es mit der medizinischen Versorgung steht. Zu diesem Zweck liegen bei den Stadtverwaltungen sogenannte „Stadtführer für behinderte Menschen“, also Broschüren mit ebendiesen Informationen, auf.
Die Kosten für die Besichtigung eines Studienortes kannst du beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe geltend machen. Im oben genannten E-Book findest du alles, was du darüber wissen musst.

Zulassung – rechtliche Grundlagen

Für Studenten mit Behinderung gelten grundsätzlich dieselben Zulassungsvoraussetzungen wie für alle anderen Studenten. Entscheidend ist, ob es dir möglich ist, diese Voraussetzungen zu erfüllen. Erlaubt es deine Beeinträchtigung nicht, den Voraussetzungen gerecht zu werden, können die Zulassungsvoraussetzungen angepasst werden. Das ist im Sinne des Nachteilsausgleichs legitim.

Studieren ohne Abitur

Möchtest du ohne Abitur studieren und benötigst dabei Hilfsmittel oder Assistenz? Beim Ansuchen um Deckung dieses Bedarfs aus staatlichen Mitteln, musst du leider mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Behinderte Studierende ohne Abitur sind hier – gesunden Studierenden gegenüber – tatsächlich noch im Nachteil.

Bewerbung um den Studienplatz: Härtequote

Für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge stehen in der Regel bis zu 2 % der Studienplätze für Härtefälle bereit. Wer als Härtefall eingestuft wird, erhält vorab die Zulassung für das Studium. Härtefälle müssen also weder die Leistungs- noch die Wartezeitquote erfüllen. Das geht allerdings nur, wenn man die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Außerdem entspricht nur ein Teil der behinderten und chronisch kranken Studieninteressenten den Voraussetzungen für die Anerkennung als Härtefall. Die Härtefallquote alleine, würde für die Sicherstellung gleicher Chancen also nicht ausreichen. Daher werden Benachteiligungen in der Regel bei den Zugangsvoraussetzungen berücksichtigt. Wirst du nicht als Härtefall eingestuft, dann kannst du:

  • Einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote stellen.
  • Den Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit einbringen.

Wie das genau funktioniert und an welche Stellen du dich dafür wenden musst, erfährst du ebenfalls bei deinem Studentenwerk.

Unterstützungsangebote für den Studienalltag

Grundsätzlich soll der Studienalltag von Studierenden mit Behinderung ebenso bewältigbar sein, wie von gesunden Studierenden. Um das zu ermöglichen, gibt es eine Reihe von u.a. finanziellen Unterstützungsleistungen.
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Wohnen

Gerade zu Semesterbeginn gibt es meist weniger Angebote an bezahlbaren Wohnraum, als Nachfrage. Daher ist es wichtig, sich möglichst früh mit der Wohnungssuche zu beschäftigen.

Studentenwohnheim und Barrierefreiheit

Du kannst davon ausgehen, dass es an deinem Hochschulort ein Studierendenwohnheim mit Zimmern für Rollstuhlbenutzer gibt. Manchmal gibt es auch Zimmer, die sich bestens für Studenten mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen eignen. Erkundigt man sich früh genug, werden von der Wohnheimverwaltung im Einzelfall sogar kleinere Umbauten durchgeführt.
Studierende mit Pflegebedarf können die folgenden Wohnheime mit speziellem Service für ihre Bedürfnisse nützen:

  • Haus Sumperkamp (Bochum)
  • Konrad-Biesalski-Haus (Marburg)
  • SRH Pflegedienst und Klinikum (Heidelberg)

Egal, ob du Pflegebedarf hast oder ein barrierefreies Zimmer benötigst: melde deinen besonderen Wohnbedarf am besten möglichst früh beim Träger des jeweiligen Studentenwerks an.

Unterstützung bei der Wohnungs- oder WG-Suche

Barrierefreie Wohnungen sind kaum vorhanden und äußerst kostspielig. Wenn du es dir leisten kannst und willst, informiere dich hier über freie Wohnungen:

  • Anzeigenteil in der Lokalzeitung
  • Pinnwand in der Hochschule und beim Studentenwerk
  • Anfrage beim örtlichen Wohnungsamt
  • Gespräch mit dem Behindertenbeauftragten der Stadtverwaltung
  • Beratungstermin beim Sozialamt

Vom Sozialamt darfst du übrigens auch Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung, dem Umbau sowie der Ausstattung und Renovierung der barrierefreien Wohnung erwarten.
>> Weitere Informationen findest du bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung und beim Webportal einfach teilhaben
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Mobilität

Mittlerweile ist man um Barrierefreiheit bei öffentlichen Nahverkehrsmitteln bemüht. Nach wie vor gibt es aber Bahnhöfe und Verkehrsmittel, die nicht barrierefrei sind. Informiere dich daher frühzeitig über die Gegebenheiten an deinem zukünftigen Studienort.

Öffis und Gebührenbefreiung

Gehbehinderte, gehörlose und blinde Menschen haben Anspruch auf Freifahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie dürfen unentgeltlich mit den Öffis fahren. Verfügst du über das Merkzeichen B, so darfst du außerdem kostenfrei eine Begleitperson mitnehmen.
Das Semesterticket für Studierende ist für Schwerbehinderte kostenlos. Kannst du die Öffis aufgrund deiner Behinderung nicht verwenden, obwohl du nicht als schwerbehindert giltst? Dann wirst du ebenfalls von den Gebühren für das Semesterticket befreit.
Neben der Gebührenbefreiung für Öffis, kannst du außerdem auf folgende Unterstützungsleistungen zurückgreifen, sofern du die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllst:

  • Finanzierung des PKW-Führerscheins
  • Sonderfahrdienste
  • Sonderparkausweis für Behindertenparkplätze
  • Spezielle Parkgenehmigungen der Hochschule
  • Blindenführhund
  • Orientierungs- und Mobilitätstraining für blinde Studierende

>> Assistenzhunde helfen nicht nur Sehbehinderten. VITA e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich intensiv mit dem Thema beschäftigt
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Lebensunterhalt finanzieren

Viele Studenten arbeiten neben dem Studium, um sich ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Daneben gibt es die Möglichkeit, das eigene Budget mittels BAföG und/oder Stipendium aufzustocken. Darüber hinaus kann man in speziellen Fällen Mittel aus der Sozialhilfe sowie Mehrbedarfszuschläge beziehen.

BAföG und Stipendium

Wie alle anderen Studierenden, solltest du deinen Anspruch auf Mittel aus dem BAföG klären. Dazu kannst du mithilfe eines BAföG Rechners ermitteln, ob und wie viel Geld dir zusteht. Die Richtlinien für das BAföG haben sich geändert, informiere die auch über das neue BAföG. Zudem gibt es verschiedenste Stipendien, die für dich infrage kommen können.
>> Tipp: Die Seite DeutschlandSTIPENDIUM des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt Auskunft darüber.

Leistungen zum Lebensunterhalt der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

Beim zuständigen Jobcenter kannst du überprüfen lassen, ob du erwerbsfähig bist oder nicht. Übrigens kann es sein, dass du auch als erwerbsfähiger Studierender Anspruch auf unterhaltssichernde Leistungen hast.

Leistungen und Mehrbedarfszuschläge für „nicht-erwerbstätige“ Studierende (SGB XII)

Nicht erwerbsfähige Studenten haben bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ein Recht auf Leistungen aus der Sozialhilfe.
In manchen Fällen gibt es dazu noch einen Mehrbedarfszuschlag. Dazu ein Auszug aus dem entsprechenden Gesetzestext:
§ 30 Abs. 5 SGB XII „Für Kranke, Genesende, behinderte Menschen oder von einer Krankheit oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt.“
Um einen möglichen Anspruch auf Mehrbedarfszuschlag zu klären, wende dich an das örtliche Jobcenter. Außerdem solltest du einen Termin beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe vereinbaren.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Neben den bereits genannten, gibt es noch ein paar andere Wege, um sich als Student finanziell über Wasser zu halten. Dazu zählen:

  • Darlehenskassen der Studentenwerke
  • Studienabschlussförderung nach BAföG
  • Studienkredite privater Banken
  • Bildungskredit der Bundesregierung (in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen)
  • Kindergeld
  • Wohngeld
  • Erwerbsminderungsrente

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Pflege und Assistenz

Studierende mit körperlicher Beeinträchtigung, die Unterstützung im Haushalt benötigen, können diese als behinderungsbedingten nicht-ausbildungsgeprägten Mehrbedarf nach SGB II beantragen.
Der Umfang der Unterstützungsleistung hängt von deiner Pflegestufe ab. Detaillierte Informationen zu diesem Thema sowie über das Landespflege- und Landesblindengeld gibt’s beim Studentenwerk.

Perspektiven für Studierende und Absolventen mit Behinderung

Zur optimalen Vorbereitung auf den Berufseinstieg, nutze am besten das Career Center deiner Hochschule. Dort werden Kontakte zu Firmen angebahnt und Workshops zu unterschiedlichen Themen angeboten.
Darüber hinaus veranstalten manche Studentenwerke und Hochschulen Seminare zum Berufseinstieg für Absolventen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Aktuelle Veranstaltungsinformationen finden sich auf den Seiten der Studentenwerke.

PROMI – Promotion inklusive: Eine Informations- und Vernetzungsplattform zum
Thema Promovieren mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Interessieren Sie sich für eine Promotion nach Abschluss Ihres Studiums? Ob Sie
promotionsinteressierte*r Student*in sind oder bereits promovieren, auf der Webseite des
Projekts PROMI – Promotion inklusive finden Sie Handlungshilfen,
Wegweiser und Vernetzungsmöglichkeiten zum Promovieren mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen.

PROMI – Promotion inklusive ist

Vernetzung und PeerExpertise für Promotionsinteressierte und Promovierende
Informationen und Hinweise zur inklusiven Promotion für Promovierende und promotionsinteressierte sowie Betreuende und Mitarbeiter’innen von Graduierteneinrichtungen

Sensibilisierungsangebote mit PeerExpertise

Vernetzung für inner und außerhochschulische Akteur*innen
Good-Practice-Beispiele

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Auslandssemester und Auslandsstudium

Viele Arbeitgeber fordern ein gewisses Maß an Auslandserfahrung und guter Sprachkenntnisse ein. Mit einem oder mehreren Auslandssemestern steigen also deine Chancen auf eine Anstellung. Damit dies auch für Studenten mit Behinderung möglich ist, gibt es besondere Hilfsangebote.

Barrierefreies Studium im Ausland

Besser vorsorgen als sich ärgern. Informiere dich frühestmöglich über die Bedingungen vor Ort. Wenn du kannst, greife auf Informationen aus erster Hand zurück. Nimm telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu den Ansprechpartnern deiner Wunsch-Hochschule im Ausland auf. Meistens erhält man auf diesem Wege sehr schnell sehr gute Auskünfte über den Stand der Barrierefreiheit vor Ort. Vielleicht kannst du auch mit auslandserfahrenen Kommilitonen sprechen und einiges über die Gegebenheiten in Erfahrung bringen. Solche Informationen aus erster Hand sind sicherlich die erste Wahl, weil sie in der Regel verlässlich sind.
>> Weitere Infos Thema Auslandsstudium mit Behinderung findest du auf der Seite des Deutschen Studentenwerks und beim DAAD findest du zusätzlich Erfahrungsberichten behinderter Studierender
Neben dem Auslands-BAföG und speziellen Stipendien, kannst du einen Antrag auf Eingliederungshilfe für studienbedingte Zusatzkosten bei Auslandsaufenthalten stellen.
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