BAföG: Wie viel steht mir zu?
Reicht es zum Leben? – Die Höhe des BAföG
Themen dieses Artikels:
- BAföG ist abhängig vom Einkommen der Familie
- BAföG-Förderungshöhe: der Bedarf
- BAföG für Nesthäkchen
- BAföG für Studenten mit eigener Wohnung
- BAföG-Förderungshöhe konkret
BAföG ist abhängig vom Einkommen der Familie
Die Förderung durch BAföG ist einerseits abhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern. Mit steigendem Einkommen sinkt die Höhe der BAföG-Leistungen, bis es irgendwann gar nichts mehr gibt. Das gleiche gilt auch für dein eigenes Einkommen und Vermögen oder das deines Ehepartners.
Die Höhe der Förderung wird regelmäßig neu berechnet und die Einkommen aller Beteiligten sind immer wieder nachzuweisen. BAföG zu beantragen ist ein aufwendiger und nervenaufreibender Prozess, bei dem du aber keinesfalls tricksen solltest. Ein magischer Vermögensschwund oder die Übertragung größerer Beträge an Verwandte machen den Sachbearbeiter schnell stutzig. Weiterer Fallstrick: Konten und Sparbücher auf deinen Namen, die du gar nicht auf dem Schirm hast. Großeltern, Paten und andere wohlmeinende Gönner legen bisweilen solche Konten an – und verhindern damit später die BAföG-Förderung. Unser Tipp deswegen: Erst gründlich informieren und dann den Antrag auf BAföG stellen!
BAföG-Förderungshöhe: der Bedarf
Grundsätzlich richtet sich die Höhe der BAföG-Leistungen nach deinem Bedarf. Allerdings fragt dich niemand, wie viel du zum Leben brauchst, sondern der Gesetzgeber errechnet einen Durchschnitt und wendet diesen dann auf alle Studenten an. Das kann gut ausgehen, besonders wenn du in einer günstigen Region Deutschlands lebst. In teuren Großstädten können die BAföG-Sätze aber auch schnell zur Satire werden.
Der Gesamt-Bedarf setzt sich aus mehreren Einzelbestandteilen zusammen. Dabei wird grundlegend unterschieden, zwischen Studenten mit eigener Wohnung und den Nesthäkchen, die noch zu Hause wohnen. Einen Überblick über die aktuellen Zahlen geben dir die folgenden zwei Tabellen.
BAföG für Nesthäkchen
Studenten, Schüler und Auszubildende, die noch bei ihren Eltern wohnen, können höchstens die folgenden Beträge erhalten:
| Ausbildungsstätte | Grundbedarf | inkl. Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung |
|---|---|---|
| weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt |
keine Förderung | keine Förderung |
| Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt |
216 € | 289 € |
| Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt |
391 € | 464 € |
| Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs | 397 € | 470 € |
| Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen | 422 € | 495 € |
BAföG für Studenten, Schüler und Auszubildende, die noch bei ihren Eltern wohnen
BAföG für Studenten mit eigener Wohnung
Bei auswärts lebenden Studenten wird der Berechnung ein erhöhter Grundbedarf zu Grunde gelegt. Die Höchstsätze sehen dann folgendermaßen aus:
| Ausbildungsstätte | Grundbedarf | inkl. Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung und nachweisabhängigen Wohnzuschlag |
|---|---|---|
| weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt |
465 € | 538 € |
| Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt |
465 € | 538 € |
| Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt |
543 € | 616 € |
| Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs |
572 € | 645 € |
| Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen |
597 € | 670 € |
BAföG für Studenten mit eigener Wohnung
Weitere Erläuterungen und Anmerkungen zur oben aufgeführten Tabelle:
Nachweisabhängiger Wohnzuschlag: Über die genannten Bedarfssätze hinaus können auswärtig untergebrachte Schüler/innen weitere 72 Euro monatlich erhalten, soweit die Miet- und Nebenkosten einen Betrag von 57 Euro übersteigen. Nicht bei den Eltern wohnende Studierende können zusätzlich bis zu 72 Euro erhalten, wenn die Miet- und Nebenkosten einen Betrag von 146 Euro übersteigen.
Das gilt auch, wenn du Kinder hast: Deinen ersten Nachwuchs honoriert das Amt mit 113 € und jedes weitere Kind mit 85 € BAföG-Erhöhung.
Schülerinnen und Schüler die die in der zweiten Tabelle genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann den erhöhten Bedarfssatz für auswärtige Unterbringung, wenn sie notwendig auswärtig untergebracht sind.
Für Praktikanten gilt der Bedarfssatz für die Ausbildung, mit der das Praktikum zusammenhängt.
BAföG-Förderungshöhe konkret
Der Bedarf sagt zunächst einmal nur, wie viel BAföG du insgesamt bekommen kannst. Es ist sozusagen der Satz, von dem das BAföG-Amt annimmt, das er zum (Über-)Leben erforderlich ist.
Von diesem Bedarf musst du dann noch dein anrechenbares Einkommen, das deiner Eltern und deines Ehepartners abziehen. Wenn dann zum Bedarf noch eine Lücke bleibt, greift BAföG und du bekommst den Restbetrag als Förderung ausgezahlt.
Diese Verrechnung ist die eigentlich wichtige und deswegen auch der Punkt bei der Bearbeitung der Anträge, an dem es häufiger knallt.
Besonders kritisch: Was ist ein anrechenbares Einkommen und in welchen Zeitabständen wird es neu berechnet?
Weil es bei der Errechnung der individuellen Förderung mit BAföG immer auf die Umstände des Einzelfalles ankommt, können wir vom Studium-Ratgeber da keine konkreten Tipps geben. Wenn dir aber angesichts der amtlichen Berechnung die Spucke wegbleibt, dann lohnt sich der Gang zum örtlichen AStA, der kann dir im Zweifelsfall weiterhelfen. Du kannst dich natürlich auch über unsere Linksammlung zum BAföG im Netz informieren.
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Hast du die erste Hürde genommen und bist vom BAföG-Amt als förderungswürdig anerkannt worden, sagt das noch nichts über die Höhe der Leistungen aus. Denn den BAföG-Höchstsatz bekommt nur ein kleiner Teil der Studenten. Der Großteil der Studenten muss sich hingegen mit einer sogenannten BAföG-Teilförderung begnügen. Wo der Höchstsatz gerade liegt und wie viel BAföG dir zusteht – der Studium-Ratgeber rechnet es dir vor.
