Befreiung vom Rundfunkbeitrag

TV Wand mit Fernseher und Regalen

Darum geht's

Rundfunkbeitrag: Studenten auf Antrag befreit

Alle Infos, Bilder und Musik, wann und wo immer du möchtest – dank Smartphone und Tablet-Computer mittlerweile für viele Studenten selbstverständlich. Die GEZ indes stellte diese Flut „neuartiger Rundfunkempfangsgeräte“ vor ganz neue Herausforderungen.

Aus Rundfunkgebühren werden Rundfunkbeiträg

Eine unkontrollierbare Vielfalt von multifunktionalen Geräten (und theoretisch immer weniger stationären Fernsehern und Radios) machte die Veranlagung von Einzelgeräten immer schwieriger. Daher muss seit Anfang 2013 jeder Haushalt zahlen – unabhängig davon, welche Geräte genutzt werden und wofür, geschweige denn: ob es überhaupt Fernseher, Internet oder Radios im Haus gibt.
Aus der Rundfunkgebühr wird also ein Rundfunkbeitrag – und aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, kurz: Beitragsservice. Anstatt pro Gerät an die Verwaltungsgemeinschaft in Köln zu zahlen, werden nur einmal 17,98 Euro fällig.
Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem du in die Wohnung einziehst bzw. dort gemeldet bist und endet mit dem Monat, in dem du dich beim Beitragsservice abmeldest. Das bedeutet: Nach dem Einzug in die folgende Wohnung musst du dich unverzüglich beim Beitragsservice anmelden. Nicht zu zahlen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.

Adresse mit „Eignung zum Wohnen“ ausschlaggebend

Die Meldeadresse bzw. die „Eignung zum Wohnen“ begründet die Zahlungspflicht. Das heißt: Wer sich neben der Hauptwohnung noch eine Ferien- oder Zweitwohnung leistet, wird auch zweimal zur Kasse gebeten. Solange deine zukünftige Bude noch renovierungsbedürftig ist, musst du nicht zahlen. Sobald du darin wohnen kannst, sehr wohl.
Folglich bekommst du vom Beitragsservice auch keinen Bescheid, wenn du während deines Bundeswehr-Studiums in einer Kaserne untergebracht bist oder als Schüler in einem Internat lebst. Auch, wenn du als Erstsemester vorübergehend in einer Jugendherberge, auf einem Campingplatz oder in der Gartenlaube von Bekannten unterkommst, wirst du vorerst verschont. Diese Räumlichkeiten eignen sich zwar zum Übernachten, aber nicht wirklich zum Wohnen.

Ausnahmen von der Zahlungspflicht

Jeder Erwachsene mit eigener Meldeadresse muss also zahlen. Dennoch gibt es Personen, die sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können. Neben Gehörlosen und Blinden profitieren davon vor allem Empfänger von

  • ALG 1
  • ALG 2 (Hartz IV) und
  • BAföG

Um dich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, musst du natürlich einen Antrag stellen und ihm die entsprechende Nachweise hinzufügen. Schicke eine beglaubigte Kopie des BaföG-Bescheids an den Beitragsservice, und zwar innerhalb von zwei Monaten nach seinem Erlass. Wenn du ihn später einreichst, wird die Befreiung auch erst später wirksam.
Da die Befreiung nur für den jeweiligen Bewilligungszeitraum deiner BaföG-Bezüge gilt, musst du auch den Antrag immer wieder erneuern. Menschen mit Behinderung zahlen monatlich übrigens nur 5,99 Euro – vorausgesetzt, im Schwerbehinderten-Ausweis befindet sich der Eintrag “RF”.

Familien im Vorteil

Zu den Begünstigten dieser Neuregelung gehören im Allgemeinen Ehepaare, Partner eingetragener Lebensgemeinschaften und Familien mit mehreren Geräten in den Zimmern von Großeltern, Eltern und Kindern. Wenn du während deines Studiums weiter bei deinen Eltern wohnst, wirst du also in der Regel keinen gesonderten Betrag entrichten müssen – vorausgesetzt, ihr benutzt dieselben Räumlichkeiten.
Aber, sobald jede Partei selbst bei der Behörde gemeldet ist, zahlt auch jeder selbst. Zum Beispiel:

  • Du bewohnst eine separate Wohnung im Haus deiner Eltern.
  • Du wohnst zur Untermiete, gelangst aber über einen separaten Eingang zu deinen Räumen.
  • Ihr lebt als Paar ohne Trauschein zusammen.
  • Zur Familie gehören volljährige Kinder mit eigenem Einkommen.

Sonderfall Wohngemeinschaften

Dementsprechend kommen die Mitbewohner einer WG zunächst einmal einzeln für ihren Medienkonsum auf. Da aber alle unter derselben Adresse gemeldet sind, könnt Ihr auch einen „Beitragsverantwortlichen“ bestimmen und die Pauschale unter Euch aufteilen.
Zieht dieser Mitbewohner allerdings aus, solltet Ihr dem Beitragsservice einen Nachfolger nennen. Sonst werden wiederum alle einzeln zur Kasse gebeten. Das gleiche gilt für den Fall, wenn sich Euer Haupt-Beitragszahler mithilfe seines BaföG-Bescheids befreien lässt. Mit anderen Worten: solange es bei Euch auch nur einen Erwachsenen ohne Grund zur Befreiung gibt, wird sich der Beitragsservice an ihn wenden.
Weitere wissenswerte Details zum Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio erfährst auf www.rundfunkbeitrag.de.

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