Auch dem engagiertesten Studenten kann die Lust auf das Studium vergehen, wenn bei der Beantragung von Bafög der Amtsschimmel über die Paragraphen reitet. Da sind Bescheinigungen vorzulegen, Frist und Form einzuhalten und im Zweifelsfall fehlt ein Nachweis und der Antrag verschwindet erneut unter dem Aktenberg. Wenn du allerdings ein paar grundlegende Regeln beachtest, kannst du deine Begegnung mit dem Bafög-Amt deutlich vereinfachen.
Der Antrag auf Bafög –Wie, Wo, und Wann
Um BAföG zu erhalten, musst du einen schriftlichen Antrag stellen, d.h. einige vorgedruckte Formulare ausfüllen. Das kannst du entweder selber erledigen oder du überlässt es deinen gesetzlichen Vertretern, wenn du noch unter 15 Jahren alt bist.
Für Studierende sind normalerweise die Studentenwerke an den Hochschulen zuständig und an anderen Bildungseinrichtungen meist das Amt für Ausbildungsförderung des jeweiligen Bezirks.
Die richtigen Adressen findest du entweder auf der Internetseite der betreffenden Hochschule, der Stadt oder auf der offiziellen BAföG-Homepage. Dort können die jeweiligen Formulare/Formblätter/Anträge abgeholt werden. Sie sind auch online erhältlich, z.B. auf der offiziellen BAföG-Seite.
Formblätter nicht vergessen
Bei jedem Antrag sind auch Formblätter enthalten, die von den Eltern/dem Ehepartner ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Zusätzlich zum vollständig ausgefüllten Antrag, der v.a. Angaben zum Einkommen fordert, müssen noch weitere Nachweise beigelegt werden, wie z.B. Mietkostenbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung etc. Aber keine Panik, alles ist auf dem Antrag vermerkt und bei Zweifeln kannst du jederzeit beim Amt nachfragen, dort hilft man gerne weiter.
Bearbeitungszeit: Oft über vier Wochen
Hast du alle Unterlagen beisammen, dann musst du den Antrag nur noch einreichen. Das kann postalisch geschehen oder persönlich durch Abgabe beim Amt. Letzteres empfiehlt sich vor allem bei einem Erstantrag, da er dann gleich auf Fehler überprüft werden kann.
Die Bearbeitung des Antrags dauert meist mehr als 4 Wochen. Wird aber Bafög einmal bewilligt, hast du eine Weile Ruhe und die Zahlungen gehen regelmäßig am Monatsende auf deinem Konto ein.
In der Regel wird BAföG für ein Jahr bewilligt, diese Zeitspanne ist dann der sog. Bewilligungszeitraum. Willst du danach weiter gefördert werden, solltest du spätestens 2 Monate vor Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums einen Antrag auf weitere Förderung stellen.
Zunächst formlos Bafög beantragen
Der Antrag auf BAföG kann jederzeit gestellt werden (auch während des Semesters), es ist jedoch empfehlenswert, es gleich nach der Immatrikulation in Angriff zu nehmen. Vorerst reicht auch ein formloser Antrag, d.h. ein Brief, in du erklärst wo und was du studierst und dass du BAföG beantragen möchtest. Auf diesen sollte aber bald der „richtige“ Antrag folgen, um schnellst möglichst die Förderung zu erhalten. Der Zeitraum der Förderung wird ab Einreichen des formlosen Antrags berechnet. Im Zweifel bekommst du das Bafög also auch rückwirkend ausgezahlt.
Längst nicht jeder, der denkt, BAföG-berechtigt zu sein, bekommt auch die staatliche Bildungsförderung. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen du erfüllen mußt und welche Hürden sich sonst noch in deinen Weg stellen können. |