ZVS: Die Studienplatzvergabe als Lotterie

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Stiftung für Hochschulzulassung (früher: ZVS)

Studienplatzvergabe über die „Stiftung für Hochschulzulassung (früher: ZVS)“ – aktuell

Die Zeiten sind vorbei, in denen ein Großteil des Abiturjahrganges mit der „Stiftung für Hochschulzulassung“ in Berührung kam. Mittlerweile vergeben die Universitäten ihre Studienplätze in den meisten Fächern selbst. Aber die Zulassung zu einigen wenigen Studienfächern wird nach wie vor bundesweit und zentral von der „Stiftung für Hochschulzulassung“ in Dortmund vergeben. Das gilt für:

  • Medizin
  • Zahnmedizin
  • Psychologie
  • Tiermedizin
  • Biologie
  • Pharmazie

Das ist zumindest der Stand im Mai 2009. Aber es ist keineswegs sicher, dass es dabei bleibt, denn in der Diskussion um die Zukunft der Studienplatzvergabe wird immer wieder auch eine Ausweitung der Befugnisse der „Stiftung für Hochschulzulassung“ diskutiert.

„Stiftung für Hochschulzulassung (früher: ZVS)“ als Dienstleister:

Prinzipiell können Bundesländer auch darüber hinaus die Studienplatzvergabe über die ZVS organisieren. Momentan macht nur NRW von dieser Möglichkeit Gebrauch. Aber auch hier kann sich die Lage schnell ändern, wenn deutlich wird, dass die Universitäten die Bewerberflut allein nicht bändigen können.

Bewerbung bei der „Stiftung für Hochschulzulassung (früher: ZVS)“

Die Antragstellung bei der „Stiftung für Hochschulzulassung“ ist mittlerweile deutlich einfacher geworden, denn die Anträge werden mittlerweile über das Internet gestellt und gleich von der Datenverarbeitung erfasst. Die Bewerbung erstellst du also gleich auf der Webseite der Stiftung für Hochschulzulassung. Dort kannst du dich en Detail informieren.

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfristen der „Stiftung für Hochschulzulassung“ sind auch nur für eine Bewerbung bei der „Stiftung für Hochschulzulassung“ verbindlich. Für die Fächer, die die Unis selbst vergeben, können die Fristen daher ganz anders aussehen! Momentan gilt aber zumindest für die „Stiftung für Hochschulzulassung“:

Wintersemester:

  • 31. Mai – wenn du dein Abitur vor dem 16. Januar erworben hast
  • 15. Juli – wenn du dein Abitur nach dem 15. Januar erworben hast

Sommersemester:

  • 30. November – wenn du dein Abitur vor dem 16. Juli erwirbst
  • 15. Januar – wenn du dein Abitur nach dem 15. Juli machst.

Auswahlkriterien der „Stiftung für Hochschulzulassung (früher: ZVS)“

Die Stiftung wählt zu 20 Prozent nach Abschlussnote und zu 20 Prozent nach Wartezeit aus. Wie das genau funktioniert, erklären wir unter der Rubrik NC.

Zukunft der „Stiftung für Hochschulzulassung (früher: ZVS)“

Mit der Vergabe der meisten Studienplätze hat die „Stiftung für Hochschulzulassung“ nichts mehr zu tun. Trotz des Bewerbungs-Chaos in den Jahren 2008 und 2009 wollen die Universitäten die Studienplatzvergabe nicht von der „Stiftung für Hochschulzulassung“ koordiniert sehen. Bei einer Konferenz im Bundesbildungsministerium setzten sie eigene Lösung durch: Bewerbungsfristen und die Verschickung der Zulassung sollen vereinheitlicht werden. Bis 2011 wird ein Internetportal eingerichtet, dass gesamten Bewerbungsprozess abwickelt.

Dafür käme die „Stiftung für Hochschulzulassung“ durchaus in Frage. Wenn allerdings die Abstimmung zwischen den Hochschulen in der Übergangszeit nicht funktioniert, dann könnte die „Stiftung für Hochschulzulassung“ schon vor 2011 wieder die Studienplatzvergabe übernehmen. Denn es ist unwahrscheinlich, dass in Zeiten angeheizter Bildungsdiskussionen Politiker lange zusehen können, wie freie Studienplätze nicht besetzt werden.

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