GEZ-Befreiung für Studenten
Themen dieses Artikels:
- Warum überhaupt GEZ
- GEZ-Befreiung
- Die Voraussetzungen zur Gebührenbefreiung en Detail
- Antragstellung
Warum überhaupt GEZ?
Die GEZ ist die Gebühren-Einzugs-Zentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsender. Die finanzieren sich über Beiträge von allen, die ihr Programm empfangen können und senden dafür weniger Werbung. Man beachte das Hilfsverb: „… empfangen können.“ heißt es da. Denn gebührenpflichtig ist schon der Besitz eines Empfangsgerätes –völlig egal, wie du es verwendest. Sobald du also Fernseher, Radio oder PC in der Wohnung hast, zahlst du momentan:
- Radio und/oder PC: 5,76 € monatlich
- Fernsehgerät: 17,98 € monatlich
Ab Januar 2013 wird eine neue GEZ-Reform in Kraft treten. Dann muss jeder Haushalt die festgesetze GEZ-Gebühr von 17,98 € zahlen - auch wenn weder Radio, TV oder noch PC vorhanden ist.
Zweitgeräte und PCs
Einen PC kennt die GEZ übrigens nicht. Sie nennt ihn "Neuartiges Rundfunkempfangsgerät". Denn die neue Rubrik umfasst nicht nur Computer, sondern auch Handys und Notebooks, die Zugang zum Internet haben.
Trotzdem sind Zweitgeräte von der gebührenpflicht befreit. Wenn du also schon für ein Radio oder Fernseher Gebühren zahlst, dann kommt nichts mehr auf dich zu.
GEZ-Befreiung
Grundsätzlich muss jeder GEZ-Gebühren zahlen, der einen Fernseher oder Radio besitzt. Der majestätische Gleichmut des Gesetzes kennt allerdings Grenzen: Studenten die Bafög beziehen, werden von den Gebühren befreit!
Zwei Dinge sind aber wichtig: Du musst die Befreiung beantragen und sie greift nicht rückwirkend!
Die Voraussetzungen zur Gebührenbefreiung en Detail
Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen, um dich befreien lassen zu können:
- Du lebst nicht bei deinen Eltern
- Du beziehst Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe, Berufsausbildungsförderung oder Ausbildungsgeld.
Antragstellung
Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Du wirst auch erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung von den Gebühren befreit. Unter dem Stichwort Gebührenbefreiung findest du ganz unten auf der Seite auch das Antragsformular. Das kannst du online ausfüllen, ausdrucken und musst deinem Einschreiben an die GEZ dann noch folgende Dokumente beifügen:
- Aktueller Bafög-Bewilligungsbescheid im Original oder als beglaubigte Kopie / Alternativ: Eine Bescheinigung des Bafög-Amtes zur Vorlage bei der GEZ.
- Eine Studien- oder Immatrikulationsbescheinigung
Hinweis: Viele Studenten beziehen kein Bafög und haben trotzdem wenig Geld. In diesen Fällen verzichtet die GEZ aber nicht auf die Gebühren. Ausschlaggebend ist nicht die Höhe des Einkommens, sondern den Bezug von Bafög!
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Die GEZ ist ein leidiges Thema: Niemand mag ihre Methoden, aber auf die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender möchte man so ganz auch nicht verzichten. Wer aber Fernseher, Radio oder PC nicht komplett aus seinem Leben verbannt, der wird wohl Gebühren zahlen müssen. Als Student kann man sich allerdings unter gewissen Voraussetzungen davon befreien lassen.



