Studium im öffentlichen Dienst

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Die notwendigsten Versicherungen

Studiengänge gibt es wie Sand am Meer und bis man den persönlichen Favoriten gefunden hat, kann es schon mal zur ein oder anderen Fehlentscheidung kommen. Immer mehr junge angehende Studenten entscheiden sich daher für ein zukunftssicheres Studium im öffentlichen Dienst. Wer sich für eine Beamtenlaufbahn entscheidet, sieht sich jedoch schnell mit unzähligen Sonderregelungen und Versicherungskauderwelsch konfrontiert. Daher hat das Serviceportal für Beamte www.beamten-infoportal.de eine krisensichere Checkliste für den „Ernstfall“ zusammengestellt. Möchte man beispielsweise direkt im gehobenen Dienst der Polizei einsteigen, ist ein Studium unablässig. Die Palette der Studiengänge im öffentlichen Dienst umfasst jedoch nicht nur den Polizeidienst, den Beruf des Soldaten und das Lehrerdasein, sondern beispielsweise auch Beamtenberufe in der Finanz- und Steuerverwaltung, der Justizverwaltung und der Forstverwaltung.

Privat oder gesetzlich krankenversichern?

Generell sollte man sich vor einem Versicherungsvertragsabschluss ordentlich mit dem Thema beschäftigen und im besten Fall auch Hilfe vom Profi in Anspruch nehmen. Vor allem sollte man sich über die Unterschiede der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung im Klaren sein. Der Größte Unterschied liegt eigentlich darin, wie die einzelnen Systeme der Krankenversicherungen funktioniert. Bei der Gesetzlichen (GKV) zahlen sozusagen „alle in einen Topf“ (Solidaritätsprinzip), während die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung (PKV) nach Leistung, Alter und Gesundheitszustand (Äquivalenzprinzip) berechnet werden. Es gibt einige Kriterien, auf die man beim Abschluss einer Krankenversicherung achten sollte. Der Monatsbeitrag in der Gesetzlichen richtet sich nach Bedarf und Einkommen. Ab einem gewissen Einkommen (in 2016 sind es 56.250 EUR brutto / Jahr), ist es dann auch möglich als „Nicht-Beamter“ in die PKV zu wechseln. In der privaten Krankenversicherung wird der Monatsbeitrag nach den persönlichen Risikofaktoren wie Alter und Vorerkrankungen sowie Leistungswünsche, errechnet. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wer gesund ist, zahlt weniger. Ein weiterer Unterschied ergibt sich, wenn man sich die Berechnung der Beiträge zu Gemüte führt. Während die Beiträge bei der GKV aus dem Brutto-Einkommen errechnet werden, zahlt man in der PKV lediglich für die selbst erwählten Leistungen bezogen auf Alter und Gesundheitszustand bei der Antragsstellung. So ist eine sehr individuelle Absicherung möglich. Die Gesetzliche ist aufgrund der Krankenversicherungspflicht dazu verpflichtet jeden Antragsteller aufzunehmen,  die Private dagegen kann aufgrund eines zu großen Krankheitsrisikos Kunden, auch ablehnen. Unterschiede bestehen ebenfalls bei der Abrechnung der Arztkosten. Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit der gesetzlichen Versicherung ab, in der Privaten kann der Patient noch im Krankenhaus entscheiden, ob direkt mit der PKV abgerechnet werden soll. Wie eingangs erwähnt sollte man sich bei diesem recht komplexen Thema von einem Profi Unterstützung holen, dies kann ein Versicherungsmakler in der Nähe oder ein Internetportal wie das Beamten-Infoportal sein. Bei letzterem werden verschiedene Versicherungsgesellschaften gegenüber gestellt und es steht ein Berater telefonisch zur Seite und bespricht persönlich und kostenfrei das Vergleichsangebot. Auch nach Abschluss des Vertrages steht der persönliche Berater zu Fragen rund um die Beihilfe und PKV als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Haftpflichtversicherung

Normalerweise ist man während des Studiums noch bei den Eltern in der Privathaftpflicht mit versichert. Die Haftpflichtversicherung schützt vor Schäden gegenüber Dritter und gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die auch die Verbraucherschützer empfehlen. Nach BgB haftet jede Person für die von ihm verursachten Schäden mit seinem jetzigen und auch zukünftigen Vermögen. Die Privathaftpflichtversicherung fängt dies auf. In diesem Zusammenhang gilt für alle Personen im öffentlichen Dienst, dass der Arbeitgeber/Dienstherr seine Mitarbeiter in Regress nehmen kann. Dafür sollte neben der Privathaftpflichtversicherung auch eine Diensthaftpflicht- bzw. Amtshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist eine der wichtigsten Versicherungen. Vor allem für die seit 1960 Geborenen ist es nahezu unerlässlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die gesetzliche Absicherung bei Angestellten, wie auch bei Beamten greift erst nach 5 Jahren der Zugehörigkeit; das bedeutet, dass man jeweils mindestens 5 Jahre in den jeweiligen Berufszweigen gearbeitet haben muss. Bei den Angestellten heißt der Anspruch nach 5 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese wird jedoch erst ausgezahlt, wenn die Person weniger als 3 Stunden am Tag irgendeine Arbeit verrichten kann. Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente steigt mit den Jahren der Einzahlung. Die Mindestabsicherung liegt auf Sozialhilfeniveau. Die Erwerbsunfähigkeitsrente gilt für alle Personen, die nach 1961 geboren sind, während alle anderen davor eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

Zur Erläuterung: Berufsunfähigkeit heißt, dass ich den aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kann und die Erwerbsunfähigkeit, dass gar kein Beruf mehr ausgeübt werden kann. Somit sind die Personen, die nach 1961 geboren sind, wesentlich schlechter gestellt. Im öffentlichen Dienst als Beamter wird man vom Dienstherren dienstunfähig, wenn man seinen derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Der Dienstherr prüft in diesem Zusammenhang, ob er den Beamten anderweitig einsetzen könnte. Ist das nicht möglich, erhält der Beamte eine Dienstunfähigkeitsrente. Sobald der Beamte die 5 jährige Wartezeit erfüllt hat, erhält er ein Mindestruhegehalt von ca. 1390 EUR und als Verheirateter von 1543 EUR. Je länger er im Dienst war, desto höher ist das Ruhegehalt. Zurzeit beträgt der Faktor je Dienstjahr 1,79% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Zum Beispiel nach 25 Dienstjahren beträgt der Ruhegehaltssatz 44,84% des letzten Dienstbezuges. Für weitere Informationen zur Dienstunfähigkeitsabsicherung siehe hier.

Unfallversicherung

Während der Arbeitszeit ist jeder Arbeitnehmer/Beamter über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, das heißt wenn er während der Arbeitszeit einen Unfall erleidet und dadurch eine Behinderung/Beeinträchtigung beibehält, so zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine lebenslange Unfallrente. Diese Absicherung gilt auch auf dem direkten Weg von zuhause zur Arbeit. Sobald der Arbeitnehmer allerdings den direkten Weg unterbricht, beispielsweise um zu tanken oder einzukaufen, erlischt der Versicherungsschutz. Das bedeutet, wenn dann etwas passiert, erfolgt keine Zahlung. Um diese Risiken in der Freizeit abzudecken, sollte man zusätzlich eine Unfallversicherung abschließen. Die Unfallversicherung fragt nämlich nicht nach irgendeiner Schuld, sondern nur ob und was der versicherten Person passiert ist. Je nach Beeinträchtigung und abgeschlossenem Tarif wird dann eine monatliche Rente anhand der Gliedertaxe gezahlt. In der Gliedertaxe ist jedes einzelne Körperteil mit einer prozentualen Behinderung verbunden. Die Unfallversicherung gilt rund um die Uhr und weltweit.

Altersvorsorge

Auf Grund der demographischen Entwicklung wird es immer unerlässlicher für sein Alter vorzusorgen. Künftig werden die Renten geringer steigen als die Löhne, dadurch sinkt das Rentenniveau. Als Angestellter hat man, wenn man mit 67 in Rente geht, derzeit ein Rentenniveau von ca. 58% des Nettoeinkommens. Man kann als Arbeitnehmer frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen. Es wird jedoch pro Monat ein Rentenabschlag von 0,3% vorgenommen, sodass man dann auf ein Rentenniveau von ca. 45% des Nettoeinkommens kommen würde, was einen rapiden Anstieg der Altersarmut bedeuten würde. Bei den Beamten liegt das Rentenniveau noch höher: Nach 40 Dienstjahren hat der Beamte einen sogenannten „Ruhegehaltssatz“ von 72,75%. Um im Alter gut abgesichert zu sein, gibt es unter anderem folgende Möglichkeiten:

  • Riesterrente: Staatlich geförderte Vorsorge mit Zulage und eventuellem Steuervorteil
  • Rürup-oder Basisrente: Steuervorteilige Vorsorge
  • Private Rentenversicherung

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