Sabbatjahr bzw. Sabbatical

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Das Sabbatjahr – Deine Karriere-Auszeit

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Was ist ein Sabbatjahr?

Sabbat oder Sabbatical kommt vom Lateinischen „Sabaticus“ bzw. ursprünglich von Hebräischen „šabat“ (gesprochen „Shabbat“) und bedeutet so viel wie „aufhören“, „loslassen“, „innehalten“. Eine andere Erklärung geht von šeba (sieben) aus: das siebte Jahr.Denn das Sabbatjahr ist das letzte einer Reihe von sieben Jahren; dann sollen Äcker und Weinberge brachliegen und Sklaven freigelassen werden (3. Mose 25,1-4) – Die Rede ist also davon, dass die Arbeit niedergelegt werden soll und stattdessen Müßiggang angezeigt ist.
Im übertragenen, neuzeitlichen Sinn bedeutet es also ein Jahr der Auszeit (oder auch ein Jahr der Teilzeitarbeit).
Der Ursprung der heutigen Bedeutung kommt von amerikanischen Professoren, die sich aus Forschungszwecken häufig für ein Jahr vom Lehrstuhl zurückzogen. Heutzutage kann sich jeder Arbeitnehmer einen „Freizeitanspruch“ erwerben. Z.B. haben Beamte in Deutschland die Möglichkeit, für eine bestimmte Dauer zwischen zwei und sechs Jahren für nur noch zweidrittel bis sechssiebtel des normalen Gehaltes zu arbeiten. Nach dieser Zeit können sie sich für ein Jahr komplett freistellen lassen und beziehen ebenfalls zweidrittel bis sechssiebtel des normalen Gehaltes weiter.

Für wen ist ein Sabbatjahr?

Grundsätzlich eignet sich ein Sabbatjahr für alle Arbeitnehmer und Beamte. Denn in der freien Wirtschaft kann sich jeder Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen und nach Absprache mit seinem Arbeitgeber, vorübergehend freistellen lassen. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es in Deutschland jedoch nicht. Es ist eine Entscheidung eines jeden Unternehmens, ob es seinen Mitarbeitern ein Sabbatical gewährt oder nicht!

Gründe für ein Sabbatjahr

Ein Sabbatjahr zu verbringen kann viele Anlässe haben. Man kann es zum Reisen, für soziale Arbeit, für Weiterbildungen oder Umschulungen, auf Grund von Überarbeitung („Burn-Out“), zum Sammeln neuer Kräfte, Kreativität und Motivation oder einfach zum Erholen nutzen. Auch die Kindererziehung, ein Hausbau oder eine drohende oder bereits eingetretene Krankheit sind triftige Gründe für ein Sabbatical.
Langfristig profitieren werden im Idealfall sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber. Denn der persönliche Gewinn, den der Arbeitnehmer macht, wird sich auch positiv auf sein Arbeitsverhältnis ausüben.

Was muss man beachten?

Wenn man ein Sabbatical plant, sollte man sich im optimalen Fall schon Jahre vorher mit seinem Arbeitgeber auseinandersetzen und sich um die Organisation kümmern.
Denn die gesamte Vorbereitung ist ein entscheidender Punkt eines Sabbatjahres. Die lange Vorlaufzeit benötigen beide Parteien, um das Sabbatjahr sinnvoll zu nutzen beziehungsweise aus Arbeitgebersicht zu überbrücken.Als erstes sollte man sich über die Dauer seines Sabba- ticals klar werden. Denn diese entscheidet auch erheblich den Finan- zierungs-Aspekt. Sabbatjahr bedeutet nämlich nicht „Jahr“ im eigentlichen Sinne sondern beschreibt einen Zeitraum von wenigen Monaten bis hin zu 3 Jahren!! Am wichtigsten ist es hierbei sich mit dem Arbeitgeber zu einigen und entsprechende Einigungen sollten schriftlich festgehalten werden.
Des Weiteren sollte man sich über die Finanzierung Gedanken machen, denn auch wenn ein Sabbatjahr häufig von dem zuvor „angesparten“ bzw. weniger ausgezahlten Gehalt mitfinanziert wird, fallen häufig weitaus höhere Restkosten an, wenn man bspw. sein Sabbatical zwecks Reisen nutzen möchte. Das Sabbatjahr kann als unbezahlter Urlaub stattfinden oder vom Arbeitgeber mitfinanziert werden. In der Regel arbeitet man jedoch mehrere Jahre im Voraus mit reduziertem Gehalt. Dadurch erhält der Arbeitnehmer auch anschließend in seiner Abwesenheit, also während seines Sabbaticals bzw. Sabbatjahres, weiterhin eine Vergütung vom Arbeitgeber. Im Zweifelsfall sollte man zusätzlich ein bisschen Geld gespart haben, um sein Sabbatical voll ausnutzen zu können.
Weitere Fragen die man vor Antritt eines Sabbatjahres geklärt haben sollte sind zum Beispiel, unter welchen Bedingungen erfolgt die Rückkehr zum Arbeitsplatz sowie ob es einen Kündigungsschutz während der Abwesenheit im Betrieb gibt. All dies sollte in rechtzeitiger und enger Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und mithilfe von vertraglichen Regelungen besprochen werden.
Dann sollte dem Sabbatjahr eigentlich nichts mehr im Wege stehen!!
Textquelle: Sabbatjahr.org, die uns netter Weise diesen Sabbatjahr-Infotext zur Verfügung gestellt haben. Weitere Infoquellen zum Thema Sabbatjahr findest du auch auf Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Sabbatical.

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