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Die drei Arten von Studentenjobs

Grundsätzlich hast du drei Optionen, um deine nächtlichen Kneipentouren zu finanzieren: Die geringfügige Beschäftigung, die kurzfristige Beschäftigung sowie den regulären Studentenjob. Für alle drei gilt: Studenten dürfen nicht mehr als 20 Stunden die Woche oder 50 Tage in der vorlesungsfreien Zeit arbeiten.
Sonst gelten sie nicht mehr als Studenten mit Nebenjob, sondern als studierende Beschäftigte. Das hätte dann wesentliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung und etwaige staatliche Transferleistungen.
Nun aber zu den Studentenjobs en Detail:

Studentenjob 1: die geringfügige Beschäftigung (Minijobs)

Steuerlich kommst du bei einem Nebenjob am besten weg: Mit dem 2003 eingeführten Minijob kannst du 2026 bis zu 603 Euro im Monat bzw. 7.236 Euro im Jahr komplett steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen. Überschreitest du diese Grenze regelmäßig, wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiger Job – dann werden zunächst Steuern und Sozialabgaben fällig. Bleibt dein Jahreseinkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), bekommst du zu viel gezahlte Lohnsteuer über die Steuererklärung am Jahresende zurück. Wichtig zu wissen: Eine Einkommensgrenze für den Kindergeldanspruch gibt es bereits seit 2012 nicht mehr – du darfst also unbegrenzt dazuverdienen, ohne das Kindergeld deiner Eltern zu gefährden, solange du dich in der ersten Ausbildung oder im Erststudium befindest. Zusätzlich zieht das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro als Werbungskosten von deinem zu versteuernden Einkommen ab.
 

Studentenjob 2: die kurzfristige Beschäftigung

Unter diese Rubrik fallen Studentenjobs die nicht mehr als 50 Arbeitstage oder zwei Monate im Jahr dauern. Ein Beitrag zur Sozialversicherung entfällt dabei (also keine Krankenkassen- oder Rentenbeiträge), allerdings ist diese Beschäftigung lohnsteuerpflichtig. Das kann durch einen direkten 25%igen Abzug vom Lohn erfolgen (Pauschalbesteuerung) oder aber du gibst deinem Arbeitgeber deine Lohnsteuerkarte zur individuellen Besteuerung.

Studentenjob 3: der „klassische“ Studentenjob

Alle Studentenjobs, die mehr als 20 Arbeitsstunden die Woche oder mehr als 50 Arbeitstage im Jahr erfordern, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Gleiches gilt für Nebenjobs, die mehr als 603 Euro einbringen. Du brauchst aber auf jeden Fall eine Lohnsteuerkarte und bist außerdem rentenversicherungspflichtig.

Um sich genauer zu informieren, ob ein Nebenjob oder eher ein Studentenjob für dich in Frage kommt, solltest du dir auch hinsichtlich der genauen Abgrenzungen zueinander im Klaren sein und konkrete Jobangebote hinsichtlich Leistungsbeschreibungen und Verdienstmöglichkeiten abwägen. Gute Plattformen hierfür sind die seit vielen Jahren etablierten Fachportale www.nebenjobs.net sowie www.studentenjobs.net.

Tipp: Wenn du deinen Studentenjob während des Sommers mit einem Auslandsaufenthalt verbinden willst, dann wirst du unter unserer Rubrik „Sommerjob in den USA“ ganz sicher fündig!
Tipp 2: Du hast keine Lust auf einen langweiligen Studentenjob sondern willst etwas richtig ausgefallenes? Dann erfahre hier, welche Jobs zu den skurrilsten Studentenjobs zählen!

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