Jobben während des Studiums – Nebenjob, Werkstudent & Minijob

Absolventen in der Uni

Darum geht's

Um während dem Studium etwas Geld zur Verfügung zu haben, entscheiden sich etliche Studenten für die Aufnahme eines Nebenjobs, Nebenjobs oder treten eine Stelle als Werkstudent an. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag verraten, welche Arbeit sich für Studenten während des Studiums lohnt und was es bei einer Beschäftigung als Werkstudent zu beachten gibt.

Welche Arbeit lohnt sich im Studium?

Studenten haben verschiedene Möglichkeiten, um sich während des Studiums etwas dazuzuverdienen. Zu den beliebtesten Anstellungsverhältnissen gehören unter anderem Mini- und Studentenjobs, die wir im Folgenden etwas genauer betrachten werden.

Minijob

Minijobs gehören zu den beliebtesten Arbeitsmodellen unter Studenten, da das Bruttogehalt bei einem Minijob zugleich auch das Nettogehalt darstellt. Zur Dokumentation der geleisteten Stunden während eines Minijobs können Studenten einfach eine Excel-Tbaelle verwenden. Im Gegensatz zu einem Studentenjob ist ein Minijob nicht von dem Studentenstatus abhängig und kann somit auch im Anschluss an das Studium weiter durchgeführt werden. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn bei einem Minijob beträgt ab dem 01.07.2022 pro Stunde 10,45 Euro und in Zukunft soll die Verdienstgrenze bei einem Minijob von 450 Euro auf 520 Euro angehoben werden.

Werkstudentenjobs

Werkstudenten müssen als Studenten an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein und stehen parallel dazu in einem Beschäftigungsverhältnis. Dabei kann es sich sowohl um eine Vollzeitstelle, einen Minijob, einen Ferienjob oder auch um ein Praktikum handeln.

Was muss man bei einem Job als Werkstudent und einem Minijob beachten?

Studenten, die einen Minijob ausüben oder eine Beschäftigung als Werkstudent ausüben, müssen dabei unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die maximale Arbeitszeit und anfallende Steuern beachten.

Wie viel darf man arbeiten?

Studenten, die einem Minijob nachgehen, dürfen bei diesem maximal 450 Euro im Monat verdienen. Dafür dürfen diese bei dem aktuellen Mindestlohn von 9,82 Euro maximal 45,825 Stunden im Monat arbeiten.

Dagegen dürfen Werkstudenten während des laufenden Semesters neben dem Studium maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten. In den Semesterferien entfällt diese Grenze, wodurch Studenten während dieser Zeit auch mehr arbeiten und verdienen dürfen.

Was ist mit Steuern und Versicherungen?

Studenten unter 25 Jahre, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, können auch weiterhin kostenlos in der Familienversicherung mitversichert werden und brauchen sich um den eigenen Versicherungsschutz

somit keine Sorgen zu machen. Zu Problemen kommt es bei Minijobbern zumeist nur dann, wenn diese mehr als 450 Euro monatlich verdienen, was zum Beispiel vorkommen kann, wenn diese Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten. Denn diese zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers wirken sich ebenfalls auf den durchschnittlichen Verdienst eines Minijobbers aus, was zur Folge hätte, dass der Arbeitgeber auch rückwirkend für die Sozialversicherung des Arbeitnehmers in dem laufenden Jahr aufkommen muss.

Werkstudenten können ebenfalls kostenlos in der Familienversicherung mitversichert werden, zudem deren Verdienst unter 553,33 Euro im Monat liegt. Im Falle eines höheren Gehalts müssen Studenten in der Regel lediglich einen reduzierten Studententarif für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Ob Werkstudenten Steuern entrichten müssen, hängt dagegen von dem Steuerfreibetrag ab, der für Alleinstehende bei 9744 Euro im Jahr liegt. Somit können Studenten etwa 898,30 Euro monatlich steuerfrei verdienen. 

Kann man Minijob und Werkstudentenjob kombinieren?

Für Studenten, die neben einer Beschäftigung als Werkstudent auch einen Minijob ausüben möchten, ist die 20-Stunden-Regel von großer Bedeutung. Denn die Arbeitszeit sämtlicher Tätigkeiten eines Studenten darf 20 Stunden in der Woche nicht übersteigen. Wer das nicht berücksichtigt, dem droht in der Folge der Verlust des Status als Werkstudent und damit auch den „Studierendenstatus“ in der Sozialversicherung. Das hätte wiederum zur Folge, dass man wie jeder andere Arbeitnehmer seine Beiträge an die Sozialversicherung entrichten müsste.

Tipp: Als Student im Ausland arbeiten

Nicht in jeder Hinsicht naheliegend, jedoch trotzdem eine Überlegung wert ist die Möglichkeit, als Student für eine Zeit lang im (europäischen) Ausland zu arbeiten. Egal ob in Erwartung eines Entgelts wie bspw. als Working Holiday Maker oder Auslandspraktikant oder eher gegen „Kost & Logis“ wie bei der Farmarbeit, als Au Pair oder auch als Betreuer in einem Summercamp – Möglichkeiten, „work experience“ und nebenbei auch (häufig mehr als nur ein) Taschengeld zu verdienen, gibt es definitiv reichlich. Einen guten Überblick über Möglichkeiten, im Ausland als Student zu arbeiten, gibt das Fachportal www.auslandsjob.de!

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