Nach der Immatrikulation stehen Studierende vor einer Herausforderung: Wie finanzieren sie Studiengebühren, Lebensunterhalt und Co.? Kannst Du nicht auf eine Finanzspritze aus dem Elternhaus zurückgreifen, kann ein Nebenjob Abhilfe schaffen. Wer studiert, kann als Ferienjobber, Minijobber oder Werkstudent arbeiten. Für die unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse gelten verschiedene Regeln, die Arbeitszeiten und Verdienstgrenzen betreffen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich über freie Mitarbeit auf Honorarbasis oder mit einer kurzfristigen Beschäftigung, Geld fürs Studium dazuzuverdienen.
Wie viel Geld dürfen Studierende nebenbei verdienen?
Sobald Du an einer Universität immatrikuliert bist, zählst Du offiziell als Student. Damit beschränkt sich Deine wöchentliche Arbeitszeit auf 19 Stunden. Gehst Du einem Job länger nach, sieht Dich das Finanzamt trotz Immatrikulation nicht mehr als Studierenden an. Jedoch sind für den Erhalt des Studentenstatus nicht nur die Arbeitswochenstunden entscheidend. Auch das Einkommen spielt eine wichtige Rolle. Grundsätzlich dürfen Studierende im Monat bis 450 Euro verdienen. Bei diesen Minijobs kümmert sich der Arbeitsgeber um die Sozialversicherung und leistet die Pauschalabgaben. Dementsprechend brauchst Du keine Lohnsteuer zu zahlen. Bleibst Du unterhalb dieser Verdienstgrenze, ist die Anzahl der Jobs, denen Du nachgehst, irrrelevant.
Die Verdienstgrenze kannst Du außer Acht lassen, wenn Du als Werkstudent arbeitest. In dem Fall ist die Arbeitszeit entscheidend. Im Semester beschränkt sich diese auf höchstens 20 Wochenstunden. Beginnen die Semesterferien, bricht auch die vorlesungsfreie Zeit an. In dieser darfst Du länger Geld verdienen. Für Spät- und Nachtarbeit oder die Arbeit am Wochenende gelten spezielle Regeln.
TIPP: Die Verdienstgrenze solltest Du zwingend beachten, wenn Du BAföG beziehst. Sie kann ebenso eine Rolle spielen, wenn ein Stipendium Deine Studiengebühren deckt. Selbst bei einem kuriosen Stipendium wird darauf Wert gelegt, dass Du Dich auf den Lehrstoff und die Vorlesungen konzentrierst, statt zu jobben.
Welche Rechte und Pflichten gelten für jobbende Studenten?
Gehst Du einem Minijob nach, gelten für Dich die gleichen Rechte und Pflichten wie für alle Arbeitnehmer. Du hast das Anrecht auf:
• Mindestlohn,
• Mutterschutz,
• bezahlten Urlaub,
• Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
• Arbeitsschutz und
• Regelmäßige Pausen.
Ausnahmen bestehen für minderjährige Studierende und bestimmte Praktika. Wichtig ist, dass Du Dich als Arbeitnehmer beim Finanzamt meldest. Die Abgabe einer Steuererklärung ist jedoch freiwillig, da ein Einkommen von 8.472 Euro im Jahr steuerfrei bleibt.
Obgleich Du studierst, darfst Du für einen kurzen Zeitraum in Vollzeit arbeiten. Das betrifft den Einsatz bei Messe-Veranstaltungen und saisonale Tätigkeiten. Auch während der vorlesungsfreien Zeit kannst Du einen Vollzeitjob annehmen. Allerdings darf diese Tätigkeit die Kursfristigkeit nicht übersteigen. Sie muss dementsprechend zeitlich begrenzt sein. Eine kurzfristige Vollzeitbeschäftigung beschränkt sich auf höchstens 50 Arbeitstage. Bei einer klassischen Arbeitswoche mit fünf Tagen entspricht das einem Zeitraum von zwei Monaten. Während dieser Zeit braucht der Arbeitgeber keine Sozialversicherung zu zahlen. Du unterliegst jedoch der Lohnsteuerpflicht und musst entsprechende Beiträge leisten.
Neben der Frage, wie viel Du als Student verdienen darfst, sollte auch die Frage nach dem Versicherungsschutz geklärt werden. Studierende unter dem 25 Lebensjahr sind über die Krankenversicherung der Eltern kostenfrei mitversichert. Damit die Mitgliedschaft in der Familienversicherung erhalten bleibt, darf das zusätzliche Einkommen eine Grenze von 405 Euro monatlich nicht überschreiten. Jedoch kann vom Verdienst die Werbekostenpauschale abgezogen werden, sodass ein maximales Zusatzeinkommen von 488,33 Euro im Monat möglich ist. Überschreitest Du diesen Betrag, verlangt die Versicherung einen reduzierten Studenten-Beitrag. Dieser liegt im Schnitt bei 80 Euro.
Von Midijob bis Selbstständigkeit – Geld verdienen während des Studiums
Verdienst Du in Deinem Nebenjob mehr als 450 Euro, handelt es sich nicht länger um einen Minijob. Bis zu einer Verdienstgrenze von 850 Euro im Monat wird von einem Midijob gesprochen. Bei diesem musst Du auch als Student einen Anteil an die Sozialversicherung zahlen. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Bruttoverdienst ab. Für Studierende gilt das Werkstudentenprivileg. Arbeiten sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche, brauchen sie keinen Beitrag zur Krankenversicherung zu bezahlen. Bei einem Midijob ist jedoch ein reduzierter Teil zur Rentenversicherung beizutragen. Auch dieser ist vom Einkommen abhängig. Erst bei 850 Euro monatlich werden Beitragszahlungen in Höhe von 9,35 Prozent fällig.
Lohnt sich für dich eher ein Mini- oder ein Midijob?
Du fragst Dich, ob Midi- oder Minijob für Dich vorteilhafter ist? Der Midijob geht nicht nur mit einer höheren Verdienstgrenze einher, er bietet gegenüber einem Minijob für Studenten mehrere Vorzüge. Beispielsweise bist Du voll sozialversichert. Erreicht Du eine Beschäftigung von über zwölf Monaten, erhältst Du automatisch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wirst Du während Deiner Tätigkeit krank, kannst Du Krankengeld beanspruchen. Ebenso erhöht sich dank der Pflichtversicherung der spätere Rentenanspruch.
TIPP: Reicht auch der Verdienst in Mini- oder Midijob nicht für Dein Finanzierungsziel aus, kannst Du einen Studentenkredit in Anspruch nehmen oder Dir über einen Privatkredit Geld leihen. Angebote vieler Portale können mit attraktiven Konditionen aufwarten.
Ebenso besteht für Studenten die Möglichkeit, einer selbstständigen Arbeit nachzugehen. Übst Du eine Tätigkeit als Freiberufler aus, benötigst Du keinen Gewerbeschein. Sobald Dein Verdienst zuzüglich der Steuern eine Verdienstgrenze von 17.500 Euro übersteigt, bist Du umsatzsteuerpflichtig. Benötigst Du für Deine selbstständige Tätigkeit einen Gewerbeschein, musst Du unter Umständen Gewerbesteuer zahlen.