Lügen im Vorstellungsgespräch

Bewerbungsgespraech

Darum geht's

Bewerbungsgespräche sind immer eine ganz besonders heikle Situation. Sowohl das Unternehmen als auch der Bewerber versuchen, sich so gut wie möglich zu präsentieren. Schließlich heißt es ja „BeWERBUNG“, also wirbt man dabei für sich, um möglichst positiv dazustehen. Dabei sollte man es aber nicht übertreiben, Lügen im Vorstellungsgespräch könnten auch nach hinten losgehen. Informiere dich lieber im Vorfeld, damit du nicht in eine unangenehme Falle tappst.

Arglistige Täuschungen führen zur sofortigen Entlassung

Bei folgenden Fakten können Lügen besonders kritisch sein, wenn nicht sogar juristisch heikel werden. Sollten derartige Schummelein irgendwann ans Licht kommen, zählen sie als arglistige Täuschung und führen zur sofortigen Entlassung.

  • Falsche Angaben bei Ausbildungen und Abschlüssen wie Bachelor- oder Masterabschlüssen solltest du auf keinen Fall machen. Hattest du eine Ausbildung zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen, stehe dazu. Schmücke dich nicht mit einem Diplom, wenn du es nicht tatsächlich besitzt.
  • Beschönige niemals Noten oder Arbeitszeugnisse, egal welcher Art. Das wäre Urkundenfälschung und ist strafbar. Ist ein Zeugnis nicht besonders gut, lass es lieber weg, aber verfälsche es niemals.
  • Zähle in deinem Lebenslauf nur Arbeitgeber auf, bei denen du auch wirklich beschäftigt warst. Ein renommiertes Unternehmen mag sich zwar im Lebenslauf gut machen, aber falsche Angaben in dem Bereich sind relativ leicht nachprüfbar.
  • Auch fachliche Qualifikationen solltest du nur angeben, wenn du über diese auch wirklich verfügst. Dabei ist es weniger wichtig, ob du diese durch Zeugnisse oder Diplome nachweisen kannst oder sie durch Praxis erworben hast. Das ist vor allem wichtig, wenn die betreffende Qualifikation für die angestrebte Arbeitsstelle wesentlich ist.
  • Versuche nicht, mit angeblichen Tätigkeiten bei vorherigen Jobs zu punkten. Vor allem nicht, wenn diese messbar oder leicht überprüfbar sind.

Tickende Zeitbomben

Macht man in seinen Unterlagen oder beim Vorstellungsgespräch falsche Angaben, kann dies zur tickenden Zeitbombe werden. In manchen Fällen kann es sogar zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen. Für Urkundenfälschung kann dies eine saftige Geldstrafe oder sogar mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Laut Rechtssprechung gilt Hochstapelei in dem Fall als arglistige Täuschung. Ein auf falschen Angaben beruhender Arbeitsvertrag würde als nichtig erklärt werden. Der Job ist weg und es könnte sogar zu Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers kommen.

Lebenslauf korrigieren

Solltest du dir bereits einen Job erschummelt haben, wird es Zeit deinen Lebenslauf zu korrigieren. Die einzige Möglichkeit dazu ist, deinem Chef reinen Wein einzuschenken und dich dafür aufrichtig zu entschuldigen. Das birgt zwar auch ein gewisses Risiko gekündigt zu werden, aber du wirst die Furcht aufzufliegen los. Hast du ein Profil auf Xing oder LinkedIn, tätest du gut daran, dein Profil zu überprüfen. Sind alle Angaben korrekt, ist alles in Ordnung. Wenn es dort aber nicht ganz so wahre Daten gibt, bitte dringend den Lebenslauf korrigieren. Vergiss dabei nicht, vor den Änderungen in den Einstellungen die Mitteilungen ans Netzwerk zu deaktivieren. Du willst ja nicht allen die Verbesserungen direkt auf die Nase binden. Ein guter Zeitpunkt für so eine Bereinigung ist übrigens, wenn es in deinem Berufsleben ohnehin Veränderungen gibt.
>> Tipp: Vermeide auch die typischen Fehler im Lebenslauf!

Unzulässige Fragen

Ganz anders sieht es aus, wenn man bei unzulässigen Fragen lügt. Es gibt einige Fragen, welche beim Vorstellungsgespräch gern gestellt werden, aber vor allem das Privatleben betreffen. Antwortet man darauf nicht oder ist die Wahrheit nicht vorteilhaft, kann einem das aus dem Rennen werfen. Hier darf man lügen. Kommt der Schwindel irgendwann zutage, stellt das keinen Kündigungsgrund dar, weil die Frage an sich gar nicht zulässig war.

Welche Fragen gehören dazu?

  • Die Religionszugehörigkeit oder die Mitgliedschaft in einer Partei ist privat und daher irrelevant. Ausnahmen sind besondere Dienstverhältnisse in einem relevanten Bereich. Beispielsweise setzten kirchliche Institutionen eine Mitgliedschaft in der eigenen Konfession voraus.
  • Die Familienplanung oder eine geplante Schwangerschaft dürfen nicht hinterfragt werden. Hier kann man getrost schwindeln, falls ihr wirklich einen Babywunsch hegt. Bist du bereits schwanger, darfst du gewisse Tätigkeiten aufgrund des Mutterschutzgesetzes nicht ausüben, daher solltest du hier nicht lügen.
  • Deine sexuelle Orientierung ist deine Privatsache, hier hast du freie Hand bei der Beantwortung.
  • Das Gleiche gilt für Hobbys, solange sie keine besonderen Risiken mit sich bringen. Allerdings ist es meist gut, ein paar Interessen anzugeben, vor allem wenn sie zum Unternehmen passen. Durch gewisse Hobbys zeigt man beispielsweise Teamfähigkeit.
  • Auch der Gesundheitszustand oder eine etwaige Behinderung gehören ins Privatleben. Ausnahmen gibt es nur, wenn es eine Ansteckungsgefahr gibt oder du aufgrund deines Zustandes die geforderten Aufgaben nicht ausüben kannst.
  • Solange du beruflich nicht mit Geld arbeiten musst, sind auch Fragen nach deinen finanziellen Verhältnissen unzulässig. Das gilt auch für Vorstrafen oder laufende Ermittlungen, wenn sie mit der angestrebten Stelle nichts zu tun haben.

>> Tipp: Wir haben noch mehr Infos zum Thema Fragen im Vorstellungsgespräch!

Fazit

Bei Kleinigkeiten, wie deine Hobbys oder der beliebten Fragen nach deinen Schwächen, kannst du gern etwas schummeln. Das ist in dem Fall sogar eher empfehlenswert. Auch bei Fragen nach dem letzten Arbeitsverhältnis solltest du deine Antworten eher positiv halten. Lästere nie über den Chef oder die Kollegen, auch wenn es so gewesen sein sollte. Wenn du deinen Job wechseln möchtest, dann willst du selbstverständlich die Chance nutzen, genau in der Firma zu arbeiten. Wenn du all diese Tipps beachtest, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

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