Selbständigkeit als Alternative

Selbständig machen direkt nach dem Studium?

 

Themen dieses Artikels:

 

Eine Idee allein reicht nicht aus!

Eine gute Idee für die Selbständigkeit hatte jeder schon einmal. Und trotzdem scheitern jährlich viele Selbständige. Der Grund: Eine gute Idee reicht nicht! Du musst auch in der Lage sein, daraus ein tragfähiges Geschäftsmodell zu entwickeln.

Und selbst dann ist der Erfolg nicht garantiert. Um die ersten Jahre zu überstehen, braucht es auch strategische Weitsicht. Am besten schätzt du Umsatz und Gewinn konservativ ein. Im ersten oder zweiten Jahr Gewinn machen zu wollen ist illusorisch! Denn egal wie gut deine Idee ist, es dauert eine Weile, bis das Geschäft anläuft.

 

Ein Businessplan strukturiert das Vorgehen

Ein Businessplan ist die schriftliche Fixierung der Unternehmensplanung zur betriebswirtschaftlichen Absicherung von Chancen und Risiken bei einer Neugründung oder Unternehmenserweiterung. Er enthält neben der Marktforschung vor allem die Wettbewerbsabgrenzung im Marketing sowie detaillierte Zielformulierungen für den Einsatz der einzelnen Produktionsfaktoren.

Der Businessplan ist ein Meilenstein auf dem Weg in die Selbständigkeit: Im besten Fall gibt er die weitere Richtung vor und überzeugt auch zweifelnde Bankiers. Im schlimmsten Fall bleibt er nur ein Stück Papier!

Die Erstellung eines Businessplanes musst du aber nicht allein bewerkstelligen, sondern kannst auf die Erfahrungen der Industrie und Handelskammer zurückgreifen.

Gerade weil davon soviel abhängt, ist falsche Scheu unangebracht!

 

Ich-AG und Überbrückungsgeld

Wer eine selbständige Tätigkeit aufnimmt und damit seine Arbeitslosigkeit beendet oder vermeidet, erhält für die Dauer von sechs Monaten Überbrückungsgeld in Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe und der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Das Überbrückungsgeld ist seit 2004, wie der Existenzgründungszuschuss bei Gründung einer Ich-AG, zu einer Pflichtleistung der Bundesagentur für Arbeit geworden.

Voraussetzung für das Überbrückungsgeld ist, und das ist der Unterschied zur Ich-AG, die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung. Derartige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Außerdem wird Überbrückungsgeld unabhängig von der Höhe des späteren Einkommens bezahlt. Bei der Ich-AG hingegen ist das jährliche Einkommen auf 25.000.-€ begrenzt. Beide Leistungen müssen vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.

 

Wer wagt gewinnt!

Zwar gehört etwas Mut dazu, aber wer sich gut vorbereitet und ausgefeilten Businessplan erstellt hat, zudem die fachliche Eignung mitbringt und auch noch möglichen Umsätze und Kapitalbedarf realistisch einschätzt, der besitzt gute Chancen auf Förderung und eine erfolgreiche Selbständigkeit.

 

Die Rechtsformen der Existenzgründung

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Rechtsformen deines Gewerbes aufgelistet und kurz erklärt. Du bekommst so einen Überblick, solltest aber eine  endgültige Entscheidung nur nach kompetenter Beratung treffen!

Gesellschaftsform Bedingungen sowie mögliche Vor- oder Nachteile
KleingewerbetreibendeR /
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR)
Eine sicherlich am Anfang in Frage kommende Gesellschaftsform für dich: Gewerbe wird von einer (Kleingew.) / mehreren (GdbR) Person(en) ausgeübt. Umsatz darf 260.000 €/Jahr bzw. Gewinn 25.000 €/Jahr nicht übersteigen (sonst ist Eintragung im Handelsregister nötig: siehe e.K. bzw. OHG), keine Eintragung im Handelsregister. Persönliche Haftung mit Privatvermögen. Namen aller InhaberInnen müssen im Geschäftsverkehr (also z.B. in Briefen) mit Vor- und Zuname angegeben werden.
eingetragener Kaufmann/frau (e.K.) /
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Gewerbe wird von einer (e.K.) / mehreren (OHG) Person(en) ausgeübt. Eintragung im Handelsregister. Berechtigung zur Führung des im Handelsregister eingetragenen Firmennamens (dabei gibt es aber auch Vorschriften, welche Namen nicht erlaubt, weil z.B. irreführend, sind) mit Zusatz e.K. bzw. OHG. Verpflichtung zur doppelten Buchführung, also erhöhter Aufwand. Persönliche Haftung mit Privatvermögen.
Kommanditgesellschaft (KG) Eine eher theoretische Möglichkeit für eine Existenzgründung, somit bleibt die KG außerhalb dieses kurzen Infoabrisses!
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH)
Gewerbe wird von einer oder mehreren Personen ausgeübt. Eintragung im Handelsregister. Berechtigung zur Führung des im Handeslregister eingetragenen Firmennamens (dabei gibt es aber auch Vorschriften, welche Namen nicht erlaubt, weil z.B. irrefürend, sind) mit Zusatz GmbH. Verpflichtung zur doppelten Buchführung, also erhöhter Aufwand. Haftung nur auf Einlage der GesellschafterInnen beschränkt. Derzeit beträgt das Mindeststammkapital = Mindesthaftsumme allerdings 25.000 € betragen. Gründungsverfahren i.a. langwierig.
Aktiengesellschaft (AG) Sich mutige Ziele zu setzen ist sicherlich löblich, jedoch sich gleich am Anfang seiner Entrepreneur-Karriere an eine AG heranzutrauen grenzt dann schon eher an Vermessenheit, also: Finger weg!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansprechpartner

Weitergehende Informationen gibt's u.a. bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Oftmals haben Städte zudem auch spezielle Existenzgründerförderprogramme, -informationsbüros oder Vergleichbares. Wende dich am besten an deine Stadtverwaltung und frage nach entsprechenden Einrichtungen. Natürlich erspart dir die Recherche übers Internet hierbei eine Menge Zeit!

 

Fernkurse zu Existenzgründung & Selbständigkeit

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Weitere Informationen zu Existenzgründungs-Fernkursen findest du auch unter www.weiterbildung-ratgeber.de/existenzgruendung

 

Weitere Infos zum Thema Existenzgründung

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