Studieren mit 17?

Junge Studentin auf Campus

Darum geht's

Im Normalfall beginnst du mit dem Studium, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist. Die meisten Studenten starten aber erst mit beinahe 24 Jahren. Nur verschwindende 0,2 Prozent aller Studierenden sind unter 18, also minderjährig. Doch warum kann man in so jungen Jahren schon studieren? Erstmal gibt es besonders gute Schüler, die eine Klasse, manchmal auch zwei, übersprungen haben. Das heißt, diese sind, wenn sie ihr Abitur machen, unter Umständen noch nicht volljährig. Hinzu kommt noch, dass nach dem Abi erst mal Pause angesagt ist. Ein Jahr Freizeit wird oft eingelegt, denn viele brauchen nach der anstrengenden Schulzeit eine Phase der Erholung und Regeneration. Diese Zeit wird gerne genutzt, um sich für eine Studienrichtung zu entscheiden. Andere wiederum nutzen das Jahr, um etwas von der Welt zu sehen oder das FSJ zu machen, bzw. zum Bund zu gehen, wobei der nicht mehr verpflichtend ist. Gehörst du nicht zu dieser Gruppe, wirst du dich gleich nach dem Abitur nach einem Studienplatz umsehen. Du hast mit vielen Herausforderungen zu kämpfen.

Diese Herausforderungen kommen auf dich zu

Hochschule und Gymnasium haben nur wenige Gemeinsamkeiten. An der Uni sind weitaus mehr Studenten, das bedeutet, dass du mehr Kommilitonen hast. Du musst dich bemühen, einen guten Kontakt aufzubauen, um dich in weiterer Folge mit ihnen austauschen zu können. Gute Freunde zu finden ist bei der großen Anzahl an Mitstreitern nicht einfach. Wo du in deiner Zeit, als du noch aufs Gymnasium gegangen bist, jederzeit deinen Lehrer fragen konntest, ist das an der Hochschule nicht so leicht, der Professor hat viele Studenten zu betreuen. Du musst schauen, dass du dir den Stoff schnell aneignest. Jeder in deinem Lehrgang hat eine andere Geschwindigkeit beim Lernen, der Professor kann auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Studenten keine Rücksicht nehmen. Das erhöht den Druck, eine große Lernbereitschaft wird vorausgesetzt.
Anders als am Gymnasium herrscht an der Uni keine Anwesenheitspflicht. Du brauchst ein hohes Maß an Selbstdisziplin, um nicht morgens im Bett zu bleiben oder dich lieber mit Freunden zu treffen. Die Verlockung ist immer da, du brauchst nämlich keine Entschuldigung vorzulegen, wenn eine Vorlesung nicht besucht wurde.
Eine weitere Herausforderung ist das Regeln deiner finanziellen Dinge. Das kommt dann zum Tragen, wenn deine Universität soweit von deinem Wohnort entfernt ist, dass du eine Studentenunterkunft brauchst. Du bist selbstständig, musst dich um deine Wäsche, Einkäufe und den Haushalt kümmern. Diese Zeit, die du dafür aufwenden musst, geht dir von der Lernzeit ab. Du bekommst alle finanziellen Leistungen, auf die ein Student, der erst mit 18 sein Studium beginnt, Anspruch hat. Um den ganzen Papierkram, der dafür erforderlich ist, musst du dich alleine kümmern.
Denk auch daran, dass du noch minderjährig, und somit nur eingeschränkt geschäftsfähig bist. Du benötigst auf vielen Formularen und Anträgen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Du als Minderjährige(r) darfst nicht einmal den notwendigen Bibliotheksausweis beantragen. Bei einem Mietvertrag müssen auch deine Eltern unterschreiben. Am besten ist es, wenn dir Vater, Mutter oder beide, eine Vollmacht ausstellen. Mit dieser kannst du dich selbst um alle Belange, die das Studium betreffen kümmern. Sie ist überall dort vorzulegen, wo eigentlich deine Eltern unterschreiben müssten.
Steht eine Exkursion auf dem Plan, ist auch da die ausdrückliche Erlaubnis deiner Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Generalvollmacht, die du erhalten hast, reicht dafür oft nicht aus. Das muss rechtzeitig organisiert werden, denn wenn du die Vollmacht nicht vorlegen kannst, darfst du an dem Ausflug nicht teilnehmen.

Eine Generalvollmacht richtig formulieren

Die Bürokratie steht dir immer im Wege, wenn du noch minderjährig bist. Um nicht ständig zu den Eltern laufen zu müssen und eine Unterschrift zu erbeten, brauchst du eine Generalvollmacht. Diese macht Sinn, wenn dein Studienort so weit vom Heimatort entfernt ist, dass du nicht eben mal schnell nach Hause fahren kannst. Bei der Formulierung muss einiges beachtet werden.

  • Du darfst alle Angebote, die dir die Hochschule anbietet, nutzen
  • An freiwillige Aktivitäten oder Sportveranstaltungen ist dir die Teilnahme erlaubt
  • Das Wahlrecht für das Studienparlament wird dir eingeräumt

Diese Punkte müssen konkret enthalten sein, sollte es an der Uni noch mehr Aktivitäten geben, ist jede Einzelne in der Vollmacht anzuführen.
Studierst du in Baden-Württemberg, ist es einfacher, denn dort genügt eine einfache Vollmacht, in dieser steht, dass du selbstständig in allen Belangen selbst entscheiden kannst.

Das Geld reicht nicht, ich brauche einen Job

Studenten kennen das nur zu gut, am Ende des Geldes ist noch viel Monat übrig. Was liegt da näher, als sich nebenbei einen Job zu suchen. Doch aufgepasst du bist minderjährig und bist bezüglich der Jobs und der Arbeitszeiten eingeschränkt. Du darfst nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Akkordarbeit, zum Beispiel in einer Fabrik, ist für dich verboten. Das Gesetz sagt weiters, dass dir keine Arbeiten erlaubt sind, die für deine Gesundheit oder Sittlichkeit schädlich sind. Darunter fallen Tätigkeiten, bei denen du unter Anderem Hitze, Kälte, Dämpfen oder Staub ausgesetzt bist. In einer Bar darfst du als unter 18 jähriger auch nicht arbeiten. Zwischen dem Arbeitsende und dem Arbeitsbeginn müssen mindestens 12 Stunden liegen. Durch dein junges Alter gilt für dich das Jugendschutzgesetz. Eine Beschäftigung nach 24 Uhr ist untersagt. Das gilt auch für Aufenthalte bei Partys, die von deinen Kommilitonen veranstaltet werden. Hältst du dich nicht daran, bringt das Probleme. Ideale Studentenjobs sind Zeitungen austragen, Babysitten, kellnern in einem Café oder Nachhilfeunterricht geben. Das sind nur einige Beispiele, womit du Geld verdienen kannst. Dabei arbeitest du nur wenige Stunden, dein Budget wird aufgebessert und du kannst dich auf dein Studium konzentrieren.
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Auf Wohnungssuche

Liegt die Uni so weit von deinem Elternhaus entfernt, musst du dir eine Unterkunft suchen. Damit solltest du rechtzeitig vor Beginn des Studiums beginnen. Die Wohnungen und Zimmer in Wohngemeinschaften in Uninähe sind schnell vergriffen. Den Mietvertrag darfst du nicht alleine unterzeichnen, deine Erziehungsberechtigten müssen ihn unterzeichnen. Wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, müssen Vater und Mutter unterschreiben, sonst nur derjenige, der für dich verantwortlich ist. Problematisch wird es, wenn der Mietvertrag erst dann ausläuft, wenn du 19 Jahre alt bist. Dann müsst ihr eine Genehmigung beim Familiengericht einholen.
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Die Erstsemester-Party

Der Eintritt in das Studentenleben wird gebührend gefeiert. Üblich ist es, eine Erstsemesterparty zu veranstalten. Du darfst als Minderjährige nicht daran teilnehmen, bzw. musst die Party rechtzeitig verlassen, um pünktlich um 24 Uhr zu Hause zu sein. Das schränkt dein Studentenleben natürlich ein, denn es ist ja nicht die erste und letzte Party, zu der du eingeladen wirst. Ohne Alkohol läuft keine Feier ab, du darfst aber keine harten Getränke zu dir nehmen. Bier ist gestattet, aber der berühmte Mix aus Energydrink und Wodka ist für dich tabu. Daran wird sich so schnell auch nichts ändern, denn das Jugendschutzgesetz ist zum Wohle der Minderjährigen. Das soll deiner Feierlaune aber keinen Abbruch tun. Es gibt andere Möglichkeiten sich zu unterhalten, wie sich einfach mal am Abend mit Freunden zu treffen. Das Jugendschutzgesetz gilt nicht nur für Partys, sondern für alle Aktivitäten, die länger als bis 24 Uhr dauern.
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Du bist das Uni-Küken

Erstaunt werden dich deine Kommilitonen am ersten Tag ansehen. Was machst du an der Uni? Solche und ähnliche Fragen können auf dich zukommen. Lass dich durch niemanden verunsichern. Du hast dein Abi geschafft und hast dich für ein Studium entschieden. Im Hörsaal wirst du kaum mit Problemen zu kämpfen haben, da hört jeder deiner Kommilitonen aufmerksam den Vortragenden zu. Im Freizeitbereich ist zu bedenken, dass deine Kollegen älter sind als du und dementsprechend auch andere Interessen haben. Sport ist eine Möglichkeit mit den älteren Mitstudierenden in Kontakt zu kommen. Vielleicht findest du ja auch eine Gruppe, die deinen Interessen entspricht und der du dich anschließen kannst. Klar, dass das alles nicht von heute auf morgen geht. Du wirst es aber schaffen. Schließlich hast du es auch bis an die Uni geschafft und das im zarten Alter von 17 Jahren. Wenn du auch das Uni-Küken bist, wirst du bewundert, was du bereits geschafft hast. Auch wenn du als Minderjährige(r) eine Ausnahme an der Uni bist, wirst du einer der jüngsten Absolventen sein. Du hast einen eisernen Willen und ein Durchsetzungsvermögen und wirst die Hürden meistern.

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