Förderung beim Abitur nachholen

Foerderung im Abitur

Darum geht's

Abitur nachholen: Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Das Abitur nimmt in Deutschland eine herausgehobene Stellung ein. Selbst die Berufschancen von bereits ausgebildeten Arbeitskräften kann es positiv beeinflussen. Allerdings haben nicht alle Schülerinnen und Schüler in Jugendjahren den Elan, die Hochschulreife zu erlangen. Sie konzentrieren sich auf einen Haupt- oder Realschulabschluss. Diese sind jedoch kein Bildungsabstellgleis. Denn grundsätzlich kann jede Person das Abitur in einem späteren Lebensabschnitt nachholen. Dazu sind nur weniger Voraussetzungen zu erfüllen.

Ein Knackpunkt ist jedoch die Finanzierung. Denn häufig haben sich die Interessierten längst selbst ein Leben aufgebaut und wohnen allein oder in einer Lebensgemeinschaft. Wer das Abitur nachholen möchte, muss entsprechend die Schulzeit von im Regelfall drei Jahren finanziell überbrücken. Die dazu erforderlichen Einkünfte lassen sich bei einem Lernumfang von wenigstens 20 Wochenstunden nicht immer „nebenbei“ erzielen. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, um den eigenen Lebensunterhalt und die Kosten für diesen zweiten Bildungsweg zu finanzieren. Interessierte können zum Beispiel Fördermöglichkeiten wie BAföG, Studienkredite, Bildungsprämien und Stipendien nutzen.

Abitur nachholen mit BAföG

Welcher BAföG-Anspruch besteht?

Grundsätzlich haben auch Schülerinnen und Schüler, die ihr Abitur nachholen möchten, einen Anspruch auf BAföG-Leistungen. Dabei sind jedoch wichtige Voraussetzungen zu erfüllen. Die wichtigsten sind:

  • Sie müssen bei Antragstellung unter 30 Jahre alt sein (individuelle Ausnahmen sind ggf. möglich).
  • Sie dürfen nicht mehr bei den Eltern wohnen (individuelle Ausnahmen bei Härtefällen möglich).
  • Die Antragsstellerinnen bzw. Antragssteller müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Gleichstellungskriterien wie eine Staatsbürgerschaft in der EU oder eine Anerkennung als Flüchtling erfüllen.
  • Der Kurs zum Abitur muss eine Vollzeitauslastung bedeuten (in der Regel 20 Wochenstunden). Das erfüllen Abendschulen, Bildungskollegs oder Berufsaufbauschulen sowie private Akademien mit einem ähnlichen Kursaufbau.

Ein wichtiger Punkt ist die Vollzeitauslastung. Diese muss gegeben sein, da BAföG-Leistungen per Definition nur dann möglich sind, wenn die Schülerinnen und Schüler ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern könnten. Daher gelten bei Fernakademien abweichende Regelungen. Hier unterstellt der Gesetzgeber, dass die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich nebenbei berufstätig sein können. In der Praxis bedeutet dies: Schülerinnen und Schüler, die ihr Abitur an Fernakademien nachholen, können nur im letzten Jahr BAföG-Leistungen in Anspruch nehmen. Dabei müssen sie nachweisen,

  • dass sie seit wenigstens sechs Monaten am Kurs teilnehmen,
  • dass sie das Abitur innerhalb von zwölf Monaten schaffen können (Leistungsnachweis),
  • dass sie der Abiturkurs vollständig beansprucht (was eine Berufstätigkeit ausschließt).

Abitur nachholen: Wie hoch ist der Bedarfssatz bzw. BAföG-Satz?

Wichtig: Anders als für Studierende sind BAföG-Leistungen für angehende Abiturientinnen und Abiturienten elternunabhängig. Das heißt: Das Einkommen der Eltern wird nicht zur Berechnung der Leistungen herangezogen. Ein klarer Vorteil für alle, die ihr Abitur nachholen möchten.

Die Höhe des Bedarfssatzes, also der Förderung, richtet sich nach der Schulform. Es gelten abgestufte Höchstsätze. Daher hat die Ausbildungsstätte einen maßgeblichen Einfluss auf die Fördersumme. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlicht die Höchstsätze für die verschiedenen Ausbildungsstätten jeweils aktuell auf der BAföG-Webseite. Dort können Interessiert übersichtlich dargestellt, den maximalen Bedarfssatz ablesen.

Hinweis: Der Höchstsatz wird um eine Pauschale für die Krankenversicherung aufgestockt.

Vom jeweils gültigen Höchstsatz sind ggf. regelmäßige Einkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers abzuziehen. Dabei berücksichtigt das zuständige Bundesverwaltungsamt eine anteilige Werbekostenpauschale sowie eine Sozialpauschale und die gezahlte Kirchensteuer. Zusätzlich gibt es besondere Freibeträge für Kinder. Das restliche versteuerte Einkommen (Achtung: Auch das des Ehepartners wird herangezogen!) reduziert den Bedarfssatz entsprechend. Daher „lohnt“ sich ein BAföG-Antrag nur bei niedrigeren Einkommen bzw. zum Aufstocken.

Wissenswertes rund ums Schüler-BAföG

BAföG-Leistungen für Abitur-Lehrgänge werden auch Schüler-BAföG genannt. Der wichtigste Unterschied zum BAföG für Studierende: Die Leistungen müssen die Schülerinnen und Schüler nicht zurückzahlen. Das heißt: Es handelt sich um einen echten staatlichen Zuschuss. Zu beachten ist allerdings, dass der Staat die BAföG-Leistungen frühestens ab Zeitpunkt der Antragsstellung leistet. Außerdem gilt jeweils ein Bewilligungszeitraum von einem Jahr, sodass jedes Jahr frühzeitig ein Folgeantrag erforderlich ist.

Abitur nachholen mit einem Studienkredit

Eine zweite Möglichkeit, die Ausbildungskosten für einen Abitur-Lehrgang zu finanzieren, ist ein Studienkredit. Diesen vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Bildungskredit. Die KfW bewilligt diesen unabhängig von eventuell existierenden BAföG-Leistungen (ggf. also zusätzlich), unabhängig vom Vermögen/Einkommen und unabhängig von erbrachten Leistungen. Es gelten jedoch ähnliche Voraussetzungen wie beim BAföG.

  • Die Schülerinnen und Schüler müssen bei Antragstellung unter 37 Jahre alt sein (individuelle Ausnahmen sind ggf. möglich).
  • Die Antragsstellerinnen bzw. Antragssteller müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Gleichstellungskriterien wie eine Staatsbürgerschaft in der EU oder eine Anerkennung als Flüchtling erfüllen.
  • Der Kurs zum Abitur muss eine Vollzeitauslastung bedeuten (in der Regel 20 Wochenstunden).
  • Die Schülerinnen und Schüler befinden sich in den letzten 24 Monaten der Ausbildung.

Wie hoch ist der Studienkredit?

Der Studienkredit wird in maximal 24 Monatsraten ausgezahlt, die jeweils 100, 200 oder 300 Euro betragen. Die gesamte Kreditsumme beträgt folglich höchstens 7.200 Euro. Im individuellen Bedarfsfall kann die KfW Hälfte der Gesamtsumme im Voraus auszahlen.

Bildungskredit: Welche Zinsen werden fällig?

Die KfW bietet den Bildungskredit zu attraktiven Konditionen an. Der Zinssatz richtet sich nach der Entwicklung des Leitzinssatzes und liegt regelmäßig unter Vergleichsangeboten von Banken. Die aktuellen Konditionen veröffentlicht die KfW auf Ihrer Webseite.

Wann muss der Studienkredit zurückgezahlt werden?

Der Studienkredit ist spätestens vier Jahre nach der ersten Auszahlung zurückzuzahlen. Die monatlichen Raten betragen 120 Euro. Eine vollständige Ablöse ist vorzeitig möglich.

Alternative: Studienkredite von anderen Kreditinstituten

Grundsätzlich bieten auch andere Kreditinstitute Studienkredite an. Die Konditionen sind in der Regel jedoch schlechter als bei der KfW. Dennoch können sich diese Angebote lohnen, wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler dort höhere oder zusätzliche Beträge bewilligt bekommt. Ein genauer Blick auf die Kreditbedingungen und ein umfassender Kreditvergleich sind jedoch ratsam.

Abitur nachholen mit der Bildungsprämie

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt die Förderung durch die sogenannte Bildungsprämie der Bundesregierung in Betracht. Die Bundesregierung übernimmt 500 Euro der Kosten, wenn diese insgesamt maximal 1.000 Euro betragen. Schülerinnen und Schüler können diese Prämie in Anspruch nehmen, wenn

  • sie mindestens 25 Jahre alt sind,
  • sie mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig (oder in Elternzeit) sind,
  • sie kein zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro (mit Ehepartner 40.000 Euro) erzielen,
  • sie den verbleibenden Eigenanteil privat bezahlen.

Ausführliche Informationen bietet das Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf einer eigenen Webseite zum Thema Bildungsprämie.

Abitur nachholen mit einem Stipendium

Eine weiter Möglichkeit, die Kosten für Abitur-Lehrgänge zu finanzieren, ist ein Stipendium. Es gibt viele Institutionen, die unter bestimmten Umständen und für Personen mit bestimmten Voraussetzungen Stipendien vergeben. Wer sein Abitur nachholen möchte, kann sich im Wesentlichen bei zwei Institutionen informieren: Hans-Böckler-Stiftung und Crespo Foundation.

Abitur nachholen mit einem Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung

Die Hans-Böckler-Stiftung unterstützt bereits berufstätige Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zum Abitur mit einem Stipendium. Dieses beinhaltet Kosten für den Lebensunterhalt sowie Studienkosten. Bei BAföG-Bezug reduziert sich die Fördersumme. Die genauen Förderbeträge passt die Stiftung immer wieder an.

Dieses Stipendium müssen sich die Interessierten jedoch „verdienen“. Sie müssen nicht nur gute Zeugnisse vorweisen, sondern sich auch ehrenamtlich bzw. Gesellschaft oder gewerkschaftlich engagieren. Zudem muss eine gewerkschaftliche Untergliederung oder ein sogenannter Vertrauensdozent die Schülerin bzw. den Schüler vorschlagen. Der Weg zum relativ gut dotierten Stipendium führt somit faktisch nur über ein bereits länger andauerndes Engagement.

Abitur nachholen mit einem Stipendium der Crespo Foundation

Migrantinnen und ggf. Migranten können ein Stipendium bei der Crespo Foundation in Frankfurt erhalten. Die Organisation unterstützt ausschließlich Personen mit Migrationshintergrund und dabei borzugsweise Frauen mit Kindern. Mit dem Stipendium finanziert die Stiftung die Kosten für den Besuch einer staatlich anerkannten (kostenpflichtigen) Ersatz-, Ergänzungs- oder Privatschule.

Abitur nachholen: Alternative Finanzierungsoptionen

Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler die Kosten für das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg selbst finanzieren. Sind genug Rücklagen vorhanden, kann das sogar steuerlich interessant sein, denn die Kosten für den Abiturkurs sind vollständig von der Steuerlast abzuziehen. Voraussetzung ist, dass sie keine anderen Leistungen wie BAföG in Anspruch nehmen.

Sind die eigenen Rücklagen gering, gibt es zwei weitere Möglichkeiten. Zum einen lassen sich viele Akademien auf eine Ratenzahlung der Kosten ein. Damit können die Schülerinnen und Schüler zumindest die Abiturkosten strecken. Zum anderen beteiligt sich ggf. der Arbeitgeber an den Kosten für diese Qualifikation. In vielen Unternehmen, insbesondere im öffentlichen Dienst und in Verbänden existieren sogar Betriebsvereinbarungen, die eine Kostenübernahme genau regeln. Das erleichtert den zweiten Bildungsweg zum Abitur.

>> Diese Möglichkeiten gibt es, um dein Abitur nachzuholen