Zwangsexmatrikulation

Nachdenklicher Student

Darum geht's

Die meisten Studenten streben einen Abschluss in ihrem Studiengang an. Umso zermürbender ist es, wenn ein Exmatrikulationsbescheid ins Haus flattert. In manchen Fällen macht es durchaus Sinn, sich dagegen zu wehren. Aber auch, wenn der Studienabbruch unumgänglich ist, solltest du stets in die Zukunft blicken. Denn nach der Zwangsexmatrikulation steht dir eine Vielzahl von Perspektiven offen. Welche das sind, möchten wir dir heute genauer erläutern.

Gründe für die Zwangsexmatrikulation

Insbesondere folgende Ereignisse können zu einer Zwangsexmatrikulation führen:

  • Universitäre Veranstaltungen behindern
  • Komilitionen Gewalt androhen
  • Unbezahlte Hochschul-Rechnungen
  • Unbezahlte Krankenversicherungs-Beiträge (nach etwa 6 Monaten wird es happig!)
  • Innerhalb einer bestimmten Frist keine Leistung erbringen

In den meisten Fällen kann die Exmatrikulation wieder aufgehoben werden, nachdem der Semesterbeitrag überwiesen wurde. Beachte eventuelle Bearbeitungsgebühren, welche den Betrag erhöhen können!
Viele Exmatrikulationen kommen aufgrund nichterbrachter Leistung zustande. Legt man lange Zeit keine Prüfungen ab oder hat eine Prüfung mehrmals nicht bestanden, muss man früher oder später mit dem Aus rechnen. Dagegen kann man vorgehen, manchmal hilft aber auch das nichts.
Du hast das Gefühl, ungerechtfertigt exmatrikuliert worden zu sein? Dann könnte das Gespräch mit einem Anwalt lohnen. Weil es immerhin um deine Zukunft geht, solltest du nicht vor diesem Schritt zurückschrecken.
In jedem Fall ist es eine gute Idee, deine Studienberatungsstelle zu besuchen. Dort erhältst du Hilfe und Beratung aus erster Hand. Mit den Beratern kannst du darüber sprechen, ob das Studium überhaupt der richtige Weg für dich ist. Gemeinsam geht ihr der Frage nach, welche Ausbildung nun wirklich deinen Fähigkeiten und Interessen entsprechen würde. Das Personal der Studienberatungsstelle hat Erfahrung im Umgang mit Exmatrikulation und kann dir bei den weiteren Schritten helfen.
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Folgen für Lebenslauf und Karriere

Ob dir die Zwangsexmatrikulation das Leben schwer machen wird, liegt ganz bei dir. Denk nur an die vielen berühmten Studienabbrecher, welche letzten Endes zu geschätzten Persönlichkeiten wurden. Ein prominentes Beispiel ist Harvard-Abgänger Bill Gates. Bereits im zweiten Studienjahr schmiss er das Mathe-Studium und führt heute dennoch ein überaus erfolgreiches Leben.
Wie konnte er es so weit schaffen? Die Antwort lautet: Selbstmarketing. Rücke deine bereits erworbenen Qualifikationen in den Vordergrund und lasse dir etwas einfallen, wie du den Studienabbruch gut verkaufen kannst: neue Interessen, Wohnortswechsel oder Ähnliches.
>> Tipp: Auch im Job kann dir Selbstmarketing weiter helfen
Begehe nicht den Fehler, den Studienabbruch als Stolperstein oder Fleck auf deiner weißen Weste zu sehen. Gerade in deinem Fall ist selbstbewusstes und reflektiertes Auftreten besonders wichtig. Wenn du authentisch und sympathisch auftrittst, zu deinem Studienabbruch stehen kannst und einen guten Gesamteindruck machst, bist du kaum im Nachteil.
Im Lebenslauf sollte das Wort “Zwangsexmatrikulation” übrigens trotzdem nicht fallen. Du bist schließlich nicht dazu verpflichtet, den Grund deines Studienabbruchs bekannt zu geben. Wirst du danach gefragt, versuche möglichst nahe bei der Wahrheit zu bleiben, ohne die Zwangsexmatrikulation zu erwähnen.
Zum Beispiel so:

  • “Das Studium erschien mir zu theoretisch. Es war mir wichtiger, endlich im Berufsalltag Praxiserfahrungen zu sammeln.”
  • “Ich habe den Studiengang gewechselt, weil dessen Inhalte nicht meinen Vorstellungen entsprachen.”
  • “Aus Grund X zog ich in die Stadt Y, weshalb ich zwangsläufig mein Studium beenden (bzw. wechseln) musste.”

Bewerbungscoach Jürgen Hesse empfiehlt in einem Artikel zur Zwangsexmatrikulation übrigens, die Gründe für den Studienabbruch auf einer separaten, dritten Seite zu erklären. Auf diesem Wege, so Hesse, kann man reine machen und erklären, warum man trotz Studienabbruch interessant ist. Entscheidest du dich für diese Variante, dann solltest du aber ganz bei der Wahrheit bleiben und erklären, wie es zur Exmatrikulation kommen konnte.
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Das kannst du tun

Im Falle einer leistungsbedingten Zwangsexmatrikulation muss geklärt werden, ob diese berechtigt ist. Wie kam die negative Note zustande? Ging bei der Prüfung alles mit rechten Dingen zu oder wurden deine Leistungen vom entsprechenden Professor bereits mehrmals ungerechtfertigt schlecht benotet? Nimm unbedingt Einsicht in die Prüfung und wehre dich gegen die negativ beurteilte Prüfung oder die Exmatrikulation selbst.
Übrigens spielen auch die Gründe für das Zustandekommen der schlechten Note eine Rolle. Hast du zur Prüfungszeit unter besonders belastenden Umständen gelitten (z.B. Trennung oder Trauerfall), dann hast du überaus gute Chancen, erfolgreich gegen die Exmatrikulation vorzugehen. Strebe eine außergerichtliche Einigung mit der Universität an. Damit ist die Sache möglicherweise bereits nach wenigen Wochen vom Tisch.
Länger dauert das gerichtliche Verfahren. Rechne mit Verzögerungen von bis zu einem Jahr, bis du weiter studieren kannst. Insbesondere, wenn du eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hast, die diesen Fall abdeckt, schrecke aber auch davor nicht zurück! Inzwischen kannst du etwas Geld scheffeln und deine Zeit anderweitig nutzen.
Es stellt sich heraus, dass nichts mehr zu machen ist? Lass trotzdem keinen Stillstand zu! Der Besuch bei einer Studienberatungsstelle stellt einen guten ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Danach solltest du unbedingt dran bleiben und nicht das Handtuch werfen. Nur so ist es möglich, deine durch die Exmatrikulation belasteten Finanzen im Griff zu behalten. Das gilt insbesondere für BAföG- und Studienkreditbezieher.
Darüber hinaus ist es gerade nach einem derartigen Bruch wichtig, neue Perspektiven zu finden, um nicht in einem Tief oder gar einer Depression zu landen.
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Ab zum Arbeitsamt

Mit deinem Exmatrikulations-Bescheid im Gepäck, kannst du dich hier über mögliche Unterstützungsleistungen beraten lassen. In der Regel steht dir eine Unterstützung zur Sicherung des Grundbedarfs zu, bis du wieder auf eigenen Beinen stehen kannst.
Hast du dich bereits während der Studienzeit mit Nebenjobs über Wasser gehalten, solltest du das auch weiterhin tun. Beachte aber, dass mit deinem Studentenstatus auch gewisse Versicherungs- und Steuerentlastungen wegfallen werden.
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Eine neue Wohnung finden

Üblicherweise ist es kein Problem, weiterhin im Studentenwohnheim zu leben – zumindest bis zum Ende des Semesters. Allerdings führt wohl kein Weg am Gespräch mit der Heimleitung vorbei, um die Details zu klären.
Bedenke aber, dass die Wohnungsuche in den meisten Uni-Städten sehr lange dauern kann. Höre dich also rechtzeitig um und kümmere dich um eine neue Unterkunft.
>> Tipp: Nutze den WG-Finder
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Weiter studieren

Meistens ist es möglich, weiterhin zu studieren. Ein Fachwechsel bleibt in vielen Fällen aber unumgänglich. Es kann nämlich sein, dass du bereits bundesweit für deinen Studiengang gesperrt bist. Das selbe Fach an einer anderen Uni weiterzustudieren ist dann keine Option. Recherchiere im Zweifelsfall, ob in einer anderen Stadt mehr Prüfungsversuche in deinem Fach möglich sind, als in deiner Stamm-Uni. Wenn ja, dann bewirb dich dort um einen Studienplatz.
Ansonsten informierst du dich am besten möglichst zeitnah über ähnliche Studiengänge in deiner Stadt. Die bereits erbrachten Leistungen werden oft teilweise anerkannt, sodass deine bisherige Studienlaufbahn nicht ganz umsonst war.
>> Informiere dich über Studiengänge mit Zukunft oder nimm unsere Hilfe zur Studienwahl in Anspruch
In deiner Stadt gibt es kein passendes Ersatzstudium? Dann ziehe doch ein Fernstudium in Betracht. Auch hier werden Leistungen verwandter Studiengänge anerkannt. Das Ausweichen ins Ausland ist natürlich ebenfalls eine Möglichkeit, die sich positiv auf dein gesamtes Leben auswirken kann. Wenn dieser Weg attraktiv auf dich wirkt, solltest du nicht davor zurückschrecken und ihn ernsthaft in Betracht ziehen.
>> Weitere Infos zumThema Auslandsstudium
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