Urlaubssemester

Erschöpfter Student

Darum geht's

Was du darüber wissen musst

Ein Urlaubssemester ist eine Pause vom Studium, die nicht viel mit Strand, Sonne und Meer zu tun hat, denn um dies beantragen zu können, wird schon ein richtig wichtiger Grund benötigt. Ein Urlaubssemester hat den Vorteil, dass der Studienplatz zwar erhalten bleibt, dennoch wird das Semester nicht als Fachsemester gewertet. Dadurch wird es auch nicht auf die Studienzeit angerechnet.

Wie lange ist ein Urlaubssemester?

Wenn du ein Urlaubssemester beantragen möchtest, solltest du dir im Klaren darüber sein, dass es nicht für ein paar Wochen vergeben wird, sondern stets nur für ein ganzes Semester. Eine Verlängerung auf zwei Semester ist dann möglich, wenn der wichtige Grund weiterhin besteht. Und auch hier gibt es immer noch eine Ausnahme, und zwar die Kindeserziehung. Nimmst du dir also dein Urlaubssemester, weil du dich um dein Kind kümmern möchtest, kannst du dein Studium auch länger als zwei Semester aussetzen.
Insgesamt darf das Urlaubssemester jedoch nicht mehr als vier Semester pro Studiengang in Anspruch nehmen. Einzelheiten werden von deiner Uni geregelt. Deshalb solltest du dich im Vorfeld unbedingt bei deiner Hochschule informieren.
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Wer kann ein Urlaubssemester nehmen?

Für ein Urlaubssemester ist stets ein wichtiger Grund nötig. Welche Gründe angegeben werden können, entscheidet jede Hochschule für sich. Zu diesen Gründen gehören in jedem Fall jedoch nicht erholen, chillen, feiern, etc.
Die Gründe, die tatsächlich gelten, können in der Studienordnung der Uni nachgelesen werden. Meistens sind darin folgende Gründe enthalten:

  • Krankheit
  • Schwangerschaft/Mutterschutz/Elternzeit
  • Kindeserziehung
  • Pflege von Verwandten
  • Auslandsstudium
  • Praktikum
  • Freiwilligendienst
  • Berufstätigkeit zur Finanzierung des Studiums

Daneben können noch weitere Gründe angegeben werden. Beispielsweise ist es möglich, durch die Mitarbeit in einem studentischen Gremium ein Urlaubssemester zu beantragen. Jedenfalls muss der Grund stets nachgewiesen werden und die Uni entscheidet darüber im Einzelfall ob es als Urlaubssemester anerkannt wird.
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>> Mehr Infos zum Thema Studium mit Kind

Jobben im Urlaubssemester?

Damit du dein Urlaubssemester finanzieren kannst, kannst du auf alle Fälle einen Job annehmen. Dabei wirst du genau wie jeder andere Arbeitnehmer behandelt, sprich du musst Beiträge an deine Sozialversicherungen und ggf. Steuern zahlen, wie jeder andere auch. Schließlich nimmst du nicht mehr am Studium teil und kannst daher auch keine Tätigkeit als Student annehmen. Dies gilt übrigens auch für Teilzeitstudenten.
Bei einer Beschäftigung bis zu 450 Euro monatlich ändert sich jedoch nichts für dich, weil hier ja für alle Arbeitnehmer gilt, dass sie von den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind.
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Finanzierung und Unterstützung

Neben einem Job gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie du dein Urlaubssemester finanzieren kannst. Dazu zählt Bafög jedoch nicht. Denn dies wird nicht mehr gezahlt. Eine Ausnahme ergibt sich nur beim Auslandssemester. Hier kannst du nämlich Auslands-Bafög beantragen. In jedem Fall musst du das Bafög-Amt über dein Urlaubssemester benachrichtigen.
>> hier findest du weitere Infos zum Thema BAföG
>> Wissenswertes übers Auslands-BAföG
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Kindergeld & Elterngeld

Dafür kannst du Kindergeld weiterhin bis zum 25. Lebensjahr erhalten. Dies geht jedoch ebenso nur unter bestimmten Umständen: Wenn du ein Praktikum absolvierst, für ein oder zwei Semester dein Studium im Ausland weitermachst, dich auf die Prüfungen vorbereitest oder für längere Zeit erkrankt bist, kannst du Kindergeld beziehen. Dasselbe gilt, wenn du dein Urlaubssemester aufgrund von Mutterschutz beantragst. Hier musst du nur die Bedingung erfüllen, dass du danach dein Studium wieder aufnimmst. Wenn du dies nicht tust und noch für weitere Semester dein Studium unterbrichst, kannst du kein Kindergeld mehr erhalten. Bei den Gründen Vollzeit-Erwerbstätigkeit, Kindeserziehung und Mitarbeit in studentischen Gremien bekommst du leider auch kein Kindergeld.

Finanzierung durch die Eltern

Wohnst du nicht mehr bei deinen Eltern, kannst du von diesen fordern, dich teilweise zu finanzieren. Dies liegt jedoch ebenso oftmals am Grund deines Urlaubssemesters: Unterbrichst du dein Studium aufgrund einer Schwangerschaft oder weil du dich um dein Kind kümmern möchtest, stehen deine Chancen recht gut. Bei einem Auslandssemester oder einem freiwilligen Praktikum sieht dies allerdings schon wieder ganz anders aus. Generell gilt übrigens auch: Eltern sind dazu verpflichtet, mindestens eine berufsqualifizierende Ausbildung finanziell zu unterstützen. Dafür darf das Kind nicht länger als erforderlich den Eltern Geld aus der Tasche ziehen.

Beantragung von Arbeitslosengeld II

Im Notfall kannst du auch Arbeitslosengeld II beantragen. Das wird oft auch Hartz IV genannt. Du musst dich als Leistungsempfänger in der Regel für die Vermittlung in Arbeit zur Verfügung halten, daher wird in der Regel bei Bezug von ALG II eine Teilzeiterwerbstätigkeit verlangt. Ausnahmen gelten, wenn du das Urlaubssemester wegen einer Krankheit, einer Schwangerschaft oder der Erziehung eines Kindes beantragt hast. (Dabei darf das Kind nicht älter als drei Jahre alt sein.)
Wohnst du hingegen noch bei deinen Eltern, wird zunächst geprüft, ob du tatsächlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II erheben kannst. Hierbei werden auch die Einkommen und Vermögen deiner Eltern untersucht. Geben deine Eltern dir keine finanzielle Unterstützung, musst du dies nachweisen können.
Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit könnte zusätzlich auch Wohngeld darstellen, damit du zumindest deine Wohnung weiterhin behalten und finanzieren kannst.

Was ist mit den Studiengebühren?

Übrigens solltest du wissen, dass während einem Urlaubssemester zumeist keine Studiengebühren erhoben werden. Oft ist dies allerdings mit der Anforderung verbunden, dass der Antrag bereits vor Beginn des Semesters gestellt wurde. Den Semesterbeitrag musst du hingegen oftmals zumindest teilweise bezahlen. Welche Beiträge dabei genau bezahlt werden müssen, hängt stets von der Uni ab.
Das Urlaubssemester gilt auch nicht als Fachsemester. Aus diesem Grund wird es auch nicht auf die Förderungsdauer angerechnet. Dies gilt auch bei freiwilligen Auslandssemestern von höchstens einem oder zwei Semestern. Die Ausnahme stellt ein zum Studium gehörendes Auslandssemester dar. In solch einem Fall wird das Semester genau wie jedes andere im Inland auf die Regelstudienzeit und dadurch auch auf die Förderungsdauer angerechnet.
>> Mehr Infos zum Thema Auslandssemester

Chancen & Risiken

Durch ein Urlaubssemester können sich für dich verschiedene Vorteile und Chancen ergeben, beachten musst du jedoch auch das Risiko, das hinter einem solchen Semester stecken kann.
Die Chance dabei kannst du je nach deiner Situation und deinem Grund für das Urlaubssemester herausfiltern.
Wenn du beispielsweise an einer langwierigen Krankheit leidest, kannst du das Urlaubssemester nutzen, um dich von dieser Krankheit vernünftig zu erholen. Bist du hingegen schwanger oder hast ein Kind, kannst du dein Studium unterbrechen und dich dir selbst und deinem Kind widmen. Genauso kann dies eine Chance sein, wenn deine Hochschule erlaubt, Wiederholungsprüfungen während des Urlaubssemesters abzulegen und du selbst mehrere Prüfungen immer wieder vor dir hergeschoben hast.
Dies ist jedoch nur die eine Seite, denn auf der anderen Seite gibt es das Risiko, dass du nach dem Urlaubssemester direkt wieder einsteigen musst. Dies könnte jedoch nicht so leicht sein. Schließlich musst du von Anfang an direkt wieder Kurse belegen, bei Vorlesungen erscheinen, Prüfungen absolvieren, usw. War dein Grund dabei eine Krankheit oder eine Schwangerschaft bzw. die Elternzeit, könnte es während des Studiums schwierig werden. Denn das Kind benötigt immer noch viel Aufmerksamkeit und manch eine Krankheit verschwindet vielleicht, hinterlässt anfangs evtl. dennoch kleine Nebenwirkungen oder gar dauerhafte Einschränkungen.
Klar ist, dass dieses Risiko nicht immer gegeben ist. Wenn du beispielsweise ein Auslandssemester absolvierst, kommst du erst gar nicht aus dem Studienalltag heraus und wirst es vielleicht im Heimatland wieder leichter haben, weil die Sprache dir besser liegt.
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Gibt es den perfekten Zeitpunkt?

Planst du von Anfang an ein Urlaubssemester und suchst nun nach dem passendem Zeitpunkt, um dieses zu beantragen, kannst du dies im ersten Semester in der Regel nicht machen. Grundsätzlich klingt dies logisch. Doch da man nie weiß, was das Leben so bringt (Unfälle, Krankheiten), können Hochschulen hier Ausnahmen machen und werden je nach Grund entscheiden.
Wenn du das Urlaubssemester nehmen möchtest, um geforderte Leistungsnachweise zu erbringen, solltest du dieses vor dem vierten Semester machen. Denn danach bringt es dir absolut nichts mehr. Schließlich musst du alle Nachweise bis zum Ende des vierten Semesters erbracht haben.
Ansonsten kannst du das Urlaubssemester am besten zu der Zeit auswählen, wann es dir persönlich gut passt. Bei Schwangerschaft, Kindererziehung oder Krankheit kannst du kaum viel jonglieren mit dem Urlaubssemester. Aber wenn beispielsweise lange klar ist, dass dein Freund ein Auslandssemester macht, kannst du dein Urlaubssemester entsprechend planen.
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Fazit

Ein Urlaubssemester kann einige Vorteile mitbringen, ist teilweise jedoch auch mit einigen Nachteilen verbunden. Dennoch kannst du es beantragen, wenn du einen triftigen Grund hast. Dabei solltest du dir vorab genau überlegen, ob du dir tatsächlich eine Auszeit vom Studium nehmen möchtest oder nicht.
Die Vorteile:

  • Das Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester und wird dadurch auch nicht an die Förderungsdauer angerechnet.
  • Nutzt du das Urlaubssemester als Zeit für ein Praktikum, kann dir dieses den Einstieg in den Beruf nach deinem Studium erleichtern und dir vielleicht sogar erste wichtige Kontakte für dein Karrierenetzwerk bringen.
  • Es kann eine Chance sein, um sich von einer Krankheit zu erholen, um sich um sein Kind zu kümmern oder um sich zu qualifizieren, und dies ohne den täglichen Stress des Studiums.
  • Ein Job bis zu 450 Euro kannst du immer noch annehmen, ohne dass sich versicherungstechnisch etwas ändert.

Die Nachteile:

  • Während eines Urlaubssemester gibt es kein Bafög. (Ausnahme: Auslandssemester. Hier kann Auslands-Bafög beantragt werden.)
  • Du bist definitiv später fertig mit deinem Studium und kannst dementsprechend auch später anfangen, zu arbeiten.
  • Möchtest du mehr als 450 Euro verdienen, wirst du als normaler Arbeitnehmer eingestuft und musst dementsprechend auch solche Beiträge an Versicherungen zahlen.
  • Hast du keine Unterstützung durch Eltern oder andere Finanzquellen, musst du eventuell Hartz IV beantragen.

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