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Die drei Arten von Studentenjobs

Grundsätzlich hast du drei Optionen, um deine nächtlichen Kneipentouren zu finanzieren: Die geringfügige Beschäftigung, die kurzfristige Beschäftigung sowie den regulären Studentenjob. Für alle drei gilt: Studenten dürfen nicht mehr als 20 Stunden die Woche oder 50 Tage in der vorlesungsfreien Zeit arbeiten.
Sonst gelten sie nicht mehr als Studenten mit Nebenjob, sondern als studierende Beschäftigte. Das hätte dann wesentliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung und etwaige staatliche Transferleistungen.
Nun aber zu den Studentenjobs en Detail:

Studentenjob 1: die geringfügige Beschäftigung (Minijobs)

Steuerlich kommst du bei diesem Studentenjob am besten weg:
Mit dem Anfang 2003 ins Leben gerufenen Minijob kannst du nämlich bis 400 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Übersteigst du diese Summe in einzelnen Monaten, bleibst aber im Jahr insgesamt unter 7.834 Euro, musst du zwar zunächst Steuern zahlen, bekommst diese aber Ende des Jahres erstattet.
Wichtig: Es gibt eine Einkommensgrenze für das Kindergeld. Momentan darfst du 7.680 Euro pro Jahr verdienen. Dazu  kommt noch der sog. Arbeitnehmer Pauschbetrag. Diese 920 Euro werden bei der Berechnung der Steuer automatisch für Werbungskosten verbucht. Insgesamt verlierst du also bei einem Jahreseinkommen von mehr als 8.600 Euro den Anspruch auf Kindergeld!
 

Studentenjob 2: die kurzfristige Beschäftigung

Unter diese Rubrik fallen Studentenjobs die nicht mehr als 50 Arbeitstage oder zwei Monate im Jahr dauern. Ein Beitrag zur Sozialversicherung entfällt dabei (also keine Krankenkassen- oder Rentenbeiträge), allerdings ist diese Beschäftigung lohnsteuerpflichtig. Das kann durch einen direkten 25%igen Abzug vom Lohn erfolgen (Pauschalbesteuerung) oder aber du gibst deinem Arbeitgeber deine Lohnsteuerkarte zur individuellen Besteuerung.

Studentenjob 3: der „klassische“ Studentenjob

Alle Studentenjobs, die mehr als 20 Arbeitsstunden die Woche oder mehr als 50 Arbeitstage im Jahr erfordern, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Gleiches gilt für Nebenjobs, die mehr als 400 Euro einbringen. Jedoch gilt folgende Ausnahme: Bis zu einem Monatslohn von 898 Euro fällt keine Einkommensteuer an (2008) . Du brauchst aber auf jeden Fall eine Lohnsteuerkarte und bist außerdem rentenversicherungspflichtig.
Tipp: Wenn du deinen Studentenjob während des Sommers mit einem Auslandsaufenthalt verbinden willst, dann wirst du unter unserer Rubrik „Sommerjob in den USA“ ganz sicher fündig!
Tipp 2: Du hast keine Lust auf einen langweiligen Studentenjob sondern willst etwas richtig ausgefallenes? Dann erfahre hier, welche Jobs zu den skurrilsten Studentenjobs zählen!

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