Prüfungsanfechtung im Bachelor-oder Masterstudium

Richterhammer

Darum geht's

Wie funktioniert’s?

Prüfungen sind und bleiben eine unliebsame Angelegenheit: Du schlägst dir die Nächte mithilfe von Kaffee um die Ohren, stehst unter Anspannung und Druck, fieberst der Prüfung entgegen und sehnst dir irgendwann nur noch das Ende herbei. Für die meisten sind sie mit einem hohen Lern- und Zeitaufwand sowie psychischem Stress verbunden. Wenn die Prüfung jedoch schlecht ausfällt, du diese (unerwartet) nicht bestanden hast oder die Bewertung ungerechtfertigt ist, musst du das nicht auf dir sitzen lassen, denn schließlich geht es um deine Zukunft!

Wie du am besten vorgehst

Nachdem du die Prüfungsergebnisse plus Widerrufsbelehrung erhalten hast, hast du einen Monat Zeit, diese anzufechten. Wenn die Verantwortlichen die Rechtsbehelfsbelehrung allerdings nicht oder nicht ordnungsgemäß durchführen, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. In dieser Zeit kannst du also ein Widerspruchsschreiben selbst verfassen, in dem du objektiv erläutern solltest, wieso du die Bewertung für unzutreffend hältst. Alternativ kannst du dir von spezialisierten Rechtsanwälten fachgerechte Unterstützung holen und dich beraten lassen. Sie bieten professionelle Unterstützung im Bereich prüfungsrechtlicher Verfahren. In kritischen Situationen, z.B. wenn deine Prüfung durch erheblichen Lärm gestört wurde, kannst du mit ihrer Hilfe gezielt vorgehen. Auch können sie dir, falls es dazu kommt, im Gerichtsverfahren zur Seite stehen.
Nachdem du nun Widerspruch eingelegt hast, kann der Prüfer seine Bewertung überdenken. Tut er dies nicht, wird der Fall ans Prüfungsamt weitergeleitet, das überprüft, ob ein Beurteilungsfehler vorliegt. Dann wird die Note gegebenenfalls neu berechnet.
Handelt es sich allerdings um einen Verfahrensfehler, führt der Weg am Prüfungsausschuss nicht vorbei und eine erneute Prüfung muss angesetzt werden. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kannst du vor einem Verwaltungsgericht Klage erheben. Hinsichtlich der Erfolgschancen solltest du dich jedoch im Vornhinein von einem Anwalt beraten lassen.

Wann sich eine Anfechtung lohnt

Am häufigsten werden Ergebnisse angefochten, die zur Abschlussnote beitragen oder ausschlaggebend für die Endnote sind, da sie für den zukünftigen Werdegang eine wesentliche Rolle spielen.
Grundsätzlich kannst du jede Prüfung anfechten, die vom Staat oder anderen Trägern hoheitlicher Gewalt abgenommen wird. Das sind zum Beispiel

  • Staatsexamina von Lehrern, Juristen und Ärzten
  • Abschlussprüfungen an Hoch- und Fachhochschulen
  • Meisterprüfungen
  • Prüfungen für Steuerberater
  • Staatliche Prüfungen zum Abschluss eines sozialen Berufes

Tipp

Bei Abschlussarbeiten solltest du beachten, alle Unterlagen, die als spätere Beweisstücke dienen könnten (z.B. ein Notizzettel), aufzubewahren. Falls dir unterstellt wird, dass du plagiiert hast, kannst du dich so auf alle Fälle verteidigen und das Gegenteil belegen.
Erfolgreich kann eine Prüfungsanfechtung unter anderem in folgenden Fällen sein:

  • Bewertungsfehler: Eine richtige Antwort wurde als falsch bewertet
  • Malus-Regelung: In einem Multiple-Choice-Test wurde eine falsche Antwort nicht mit null Punkten bewertet, sondern sogar noch mit Punkteabzug bestraft, was widerrechtlich ist
  • Prüfungszeit: Dem Prüfling stand keine ausreichende Zeit zur Bearbeitung der Aufgaben zur Verfügung
  • Prüfungsunfähigkeit: Der Student war aufgrund einer unerkannten Krankheit nicht prüfungsfähig
  • Verstoß gegen das Grundgesetz: Es wurde gegen Artikel 3 GG, dem Grundsatz zur Chancengleichheit verstoßen
  • Befangenheit des Prüfers
  • Folgefehler wurden nicht berücksichtigt

Welche Kosten auf dich zukommen (können)

Sollte es zu einer Nachprüfung kommen, ist diese leider nicht kostenfrei. Bei der bayerischen Zweiten Juristischen Nachprüfung zahlst du beispielsweise 45 Euro pro Prüferstellungnahme. Bei elf Prüfungen beträgt die Rechnung dann schnell einmal 990 Euro.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, musst du mit hohen Kosten rechnen, da nicht nur der Rechtsanwalt sein Geld möchte, sondern auch die Gerichtskosten an sich bezahlt werden müssen. Gewinnst du den Rechtsstreit hingegen, bist du von den Kosten befreit.
>> Zum Abschluss noch ein Rat: Informiere dich rechtzeitig über deine Chancen und ergreife nicht erst am letzten Tag der Anfechtungsfrist des letzten Versuchs die Initiative!

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