Praktikum: Checkliste

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Darum geht's

Wie findest du das für dich passende Praktikum?

Heutzutage sind Praktika ein wichtiger Bestandteil, um in der Arbeitswelt Fuß zu fassen. Durchschnittlich absolvieren Studierende zwei bis drei Praktika während eines Studiums. Allerdings ist es wichtig, zwischen guten und weniger geeigneten Angeboten zu unterscheiden. Hier findest du eine kleine Checkliste.

Die Auswahl des richtigen Unternehmens

Hast du ein Unternehmen ausgewählt, erkundige dich ob und zu welchen Bedingungen Praktikanten eingestellt werden. Auch Erfahrungsberichte von ehemaligen Praktikanten können bei der Auswahl eines Unternehmens hilfreich sein. Solche findest du im Internet. Hier gibt es auch Bewertungen und weitere hilfreiche Informationen über das jeweilige Unternehmen. Bestenfalls kennst du jemanden, der in deinem Wunschunternehmen bereits ein Praktikum absolviert hat und kannst nach persönlichen Erfahrungen fragen.

Die ideale Dauer des Praktikums

Die Ausbildung beziehungsweise der Lerneffekt sollten in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Für Unternehmen ist ein längeres Praktikum günstiger, da nach einer anfänglichen Einarbeitungszeit, ein Praktikant länger als vollwertige Arbeitskraft zum Einsatz kommen kann.
Drei Monate sind ein guter Richtwert, um beiden Seiten gerecht zu werden. Jedenfalls sollten während des Praktikums die Herausforderungen stetig wachsen. Die Betreuung durch die Kollegen bzw. durch den Mentor sollte auch nach der Einarbeitungsphase gegeben sein.

Art des Praktikums – die unterschiedlichen Varianten

Schülerpraktika sind in der Regel für Schüler und Schülerinnen der 9. bis 11. Schulstufe vorgesehen. Im Vordergrund steht dabei ein erster Einblick in die Arbeitswelt oder eine Orientierung für die künftige Berufswahl. Die Dauer beträgt meist nur ein bis vier Wochen.
Pflichtpraktika sind ein obligatorischer Bestandteil von einigen Studienfächern. Zum Beispiel ist bei den Ingenieurwissenschaften sogar ein ganzes Praxissemester fixer Bestandteil des Studiums. Für einige Studiengänge muss bereits für die Zulassung ein Vorpraktikum nachgewiesen werden.
Freiwillige Praktika können nach eigenen Interessen gewählt und absolviert werden. Sie werden auch oft erst nach Abschluss des Studiums gemacht.
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Praktikumsvergütung – wer hat Anspruch auf Mindestlohn?

Der Anspruch auf den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde hängt vor allem von zwei Faktoren ab, der Art und der Dauer des Praktikums.
Schülerpraktika und Pflichtpraktika müssen laut Gesetz nicht bezahlt werden, es besteht also kein Anspruch auf den Mindestlohn. Eine Feststellung des Bundesgerichtes besagt, dass es sich hierbei um vorübergehende Tätigkeiten im Betrieb zur Erlangung praktischer Kenntnisse handelt. Firmen sollten Praktikanten also nicht als billige Arbeitskräfte sehen. Diese Praktika unterliegen allerdings nicht den üblichen Arbeitsrechten, wie Urlaubsanspruch oder Kündigungsschutz.
Bei Freiwilligen Praktika besteht hingehen Anspruch auf Mindestlohn, sofern das Praktikum länger als drei Monate dauert. Allerdings besteht unter Unständen dabei auch eine Sozialversicherungspflicht. Beträgt der Lohn monatlich weniger als 450 Euro oder dauert das Praktikum keine drei Monate besteht keine Sozialversicherungspflicht.
Liegt die Praktikumsdauer über drei Monaten und das Praktikumsentgelt höher als monatlich 450 Euro, besteht Sozialversicherungspflicht. Allerdings entsteht damit auch ein anteiliger Urlaubsanspruch. Bei überschreiten der 450 Euro Einkommensgrenze, entfällt die kostenlose Familienversicherung, es müssen daher Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden.
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Die Anzahl der Praktikanten – weniger ist oft mehr

Idealerweise profitieren sowohl die Praktikanten als auch das Unternehmen von einer Praktikumsstelle. Unternehmen erhalten Unterstützung, vor allem in Urlaubs- oder Stoßzeiten. Praktikanten sammeln erste Berufserfahrungen und lernen viel Neues.
Ein wesentliches Kriterium kann auch die Anzahl der gleichzeitig tätigen Praktikanten darstellen. Bei einer sehr hohen Dichte besteht die Gefahr, dass du in einem Unternehmen nur als billige Arbeitskraft gesehen wirst.

Kriterien für ein gelungenes Praktikum

Anspruchsvolle Aufgaben: Die Arbeitsaufgaben sollten herausfordernd und komplex sein, damit du etwas Neues dazu lernst. Allerdings gehören oft auch monotone Tätigkeiten wie Kaffee kochen oder kopieren dazu. Diese sollten aber nicht überwiegen. Lass dich nicht ausnutzen!
Eigenständiges Arbeiten: Nach einer entsprechenden Einarbeitungsphase solltest du deine Aufgaben oder ein Projekt eigenverantwortlich und selbständig bewältigen können. Bei Bedarf sollte dir eine gelegentliche Hilfestellung durch das Unternehmen zur Verfügung stehen.
Angemessene Dauer: Das Praktikum sollte ausreichend lange sein, um komplexe Aufgaben übernehmen zu können. In der Regel reichen dafür zwei bis drei Monate aus. Sollte ein unbezahltes Praktikum für länger als sechs Monate vorgesehen sein, muss das kritisch hinterfragt werden.
Fester Ansprechpartner: Ein fester Ansprechpartner sollte auf jeden Fall für die Praktikanten da sein.

Der Praktikumsvertrag – immer alles schriftlich festhalten!

Praktikumsverträge sollten unbedingt schriftlich festgehalten werden.
Nur so ist gewährleistet, dass es bei Unregelmäßigkeiten oder bei Abweichungen vom Vertrag die Möglichkeit der späteren Durchsetzung gegeben ist.
Wichtige Eckpunkte dabei sind unter anderem:

  • Beginn und Ende des Praktikums
  • die tägliche Arbeitszeit
  • eine eventuelle Probezeit
  • Urlaubstage
  • Überstundenregelung
  • die auszuübende Tätigkeit
  • Vergütung des Praktikums sowie von geleisteten Überstunden
  • Lohnfortzahlung bei einem Krankheitsfall
  • Kündigungsvoraussetzungen

Genießt das Unternehmen einen guten Ruf?

Nicht von allen Unternehmen werden Praktikanten ausgenutzt. Allerdings kommt das immer wieder vor, in wirtschaftlich schlechteren Zeiten leider häufiger als sonst. In manchen Branchen werden Praktikanten als Hilfskräfte eingesetzt, dazu gehört der Kreativbereich. Hier ist besondere Vorsicht angebracht.

Werde nicht zum Dauerpraktikanten

Vor allem Studiumsabsolventen laufen Gefahr, in manchen Fällen von Unternehmen als Dauerpraktikanten missbraucht zu werden. Die Hoffnung auf einen Berufseinstieg wird teilsweise als Köder benutzt, um fertig ausgebildete Praktikanten zu einem niedrigen Lohn im Unternehmen zu halten. Bei Unternehmen, welche ständig und oft inserieren, solltest du aufpassen.

Missbrauchsschutz für Praktikanten

Sollte sich nach Beginn des Praktikums herausstellen, dass du sehr viele Überstunden oder oft Wochenendarbeiten zu leisten hast, kannst du das offen ansprechen. Gibt es einen Betriebsrat, kannst du dich an diesen wenden. In kleineren Firmen, ohne Betriebsrat, solltest du ein Gespräch mit deinen Vorgesetzen oder deinem Praktikumsbetreuer suchen. Sollten deine Interventionen nicht fruchten, kannst du dein Praktikum auch vorzeitig abbrechen. In dem Fall bleibt dir auch die Möglichkeit, deine Rechte bei Gericht einzufordern.

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