Kurzer Job im Lebenslauf

Lebenslauf

Darum geht's

Lohnt es sich ihn anzugeben?

Der Lebenslauf – Ein Buch mit sieben Siegeln? Sicherlich nicht. Es aber auch nicht immer ganz so einfach, einen Lebenslauf perfekt zu schreiben. Vor allem lückenlos sollte er sein. Denn nur so kann sich der Personaler ein vollständiges Bild von dem jeweiligen Bewerber machen. Klingt erst einmal auch nicht besonders schwierig. Was aber nun, wenn du einen Job absolviert hast, der nicht besonders lange gedauert hat? Die Gründe dafür können natürlich unterschiedlich sein. Aber solltest du diesen Job in deinem Lebenslauf angeben? Und wenn ja, was passiert wenn der Personaler unangenehme Fragen deswegen stellt? Viele Fragen und wir haben die passenden Antworten für dich.

Warum der lückenlose Lebenslauf so wichtig ist

Es geht bei einem vollständigen Lebenslauf nicht nur darum, dass sich der Personaler ein besseres oder vollständiges Bild von dir machen kann. Es geht auch darum, deine Fähigkeiten besser einschätzen zu können. Deshalb müssen vor allem die Angaben zu den Ausbildungen, Praktika und den beruflichen Anstellungen ohne Lücken vorhanden sein. Sofern größere Lücken in einem Lebenslauf zu finden, gibt dies natürlich auch Grund für Fragen, die dann auftauchen können. Denn ein zukünftiger Arbeitgeber möchte die entsprechenden Lücken von dir erklärt haben. Die Lücken müssen natürlich immer wahrheitsgemäß gefüllt werden. Aber wie sieht es denn nun mit einem kurzen Arbeitsverhältnis aus? Sollte dies im Lebenslauf erwähnt werden?
>> So gehst du richtig mit Lücken im Lebenslauf um
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Wie kam es zu diesem kurzen Arbeitsverhältnis?

Ob du ein kurzes Arbeitsverhältnis in deinem Lebenslauf erwähnst oder nicht, hängt in erster Linie natürlich vom Grund ab. War das Arbeitsverhältnis nur für diesen kurzen Zeitraum befristet oder liegt die Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nicht in deinem Verschulden, kannst du diesen Punkt in deinem Lebenslauf ruhig erwähnen. In diesem Fall kannst du bei etwaigen Fragen des Personalers auch die ehrliche Antwort geben. Es kann durchaus sein, dass ein Arbeitsverhältnis nur ein paar Wochen oder Monate gedauert hat. Die Gründe für die Beendigung können beispielsweise eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers oder eine vorherige Einigung über die Dauer des Arbeitsverhältnisses sein. Sollte es allerdings dein Verschulden sein, dass du die Arbeitsstelle verloren hast, kannst du bei einem kurzzeitigen Arbeitsverhältnis durchaus von deinem „Schweigerecht“ Gebrauch machen. Du solltest es also nicht in deinem Lebenslauf erwähnen. Es würde nur mehr Fragen aufwerfen und dir am Ende nicht wirklich etwas bringen.
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Welche Erfahrungen konntest du machen?

Eine kurzzeitige Arbeitsstelle im Lebenslauf zu erwähnen, kann auch davon abhängen, welche Erfahrungen du gemacht hast. Konntest du in deinem kurzzeitigen Job eine Menge neuer Erfahrungen sammeln, solltest du noch einmal überlegen, ob du die Arbeitsstelle dann nicht doch in deinem Lebenslauf erwähnst. In diesem Fall musst du den Grund der Beendigung aber auch noch einmal bedenken. Wenn es nicht dein Verschulden ist, kannst du die Arbeitsstelle auch in diesem Fall mit ruhigem Gewissen erwähnen. Zumal du nun mit entsprechenden Erfahrungen punkten kannst.
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Wie du dem Personaler ein gutes Gefühl gibst

Generell sind Unternehmen und somit auch Personaler immer auf der Suche nach langfristigen Mitarbeitern. Das bedeutet für dich, dass du dem Leser deiner Bewerbung ein sicheres Gefühl gibst. Was bedeutet das nun konkret? Ganz einfach; Arbeitgeber möchten Mitarbeiter, die lange im Unternehmen bleiben. Genau dies musst du mit deiner Bewerbung zum Ausdruck bringen. Du möchtest diesen Job und vor allem möchtest du auch in diesem Unternehmen für eine lange Zeit bleiben. Wenn der Personaler in deiner Bewerbung sieht, dass beispielsweise ein kurzes Arbeitsverhältnis nur eine Ausnahme war und die Gründe dafür nicht bei dir lagen, wird dich dies auch nicht in ein schlechtes Licht rücken.
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Im Zweifelsfall lieber verzichten

Wenn du dir einfach nicht sicher bist, ob du deine kurze Arbeitsstelle nun in deinem Lebenslauf niederschreiben sollst oder nicht, dann lass es lieber sein. Solange wie es nur die Ausnahme ist, kannst du auch mal darauf verzichten. Wenn sich allerdings immer mehr Lücken aufgrund von kurzen Arbeitsstellen ergeben, solltest du schon ehrlich sein und diese auch angeben. Denn auch zu viele Lücken in einem Lebenslauf können eher Misstrauen bei einem Personaler schüren, als alles andere.
Eine kurzzeitige Arbeitsstelle in einem Lebenslauf zu verschweigen ist sicherlich kein Verbrechen und wir dir auch niemand übel nehmen. Allerdings solltest du es auch nicht übertreiben. Wenn es nicht dein Verschulden ist, dass du die Arbeitsstelle nicht länger behalten konntest, dann musst du auch kein schlechtes Gefühl haben, diese in deinem Lebenslauf anzugeben. Generell gilt bei einem Lebenslauf immer: Ehrlich währt am Längsten.
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