Existenzgründung – ein Überblick

Existenzgruendung planen

Darum geht's

Existenzgründung will sorgfältig geplant sein

Doch dass dies kein Allheilmittel als Antwort auf die (vergebliche) Suche nach einem Angestellenverhältnis ist, sieht man nicht nur an der Statistik bereits im ersten Jahr gescheiterter „Ich-AG’s“. Doch was gilt es zu beachten, damit das eigene Entrepreneurship nicht zum Rohrkrepierer wird? Studium-Ratgeber zeigt dir Wege auf, wie du auch im eher unternehmerfeindlichen Deutschland erfolgreich sein kannst.

Die Idee allein reicht nicht aus!

Eines ist ganz klar: Nur eine gute Idee zu haben reicht für eine Existenzgründung natürlich nicht aus. Gefragt ist vielmehr eine strategisch ausgerichtete Denke mit Blick für verschiedene Entwicklungsszenarien. Gehe hierbei am besten von eher konservativen Umsatz- und Gewinnentwicklungen aus, erst recht stelle dich auf eine längerfristige Durststrecke ein. Erst wenn dieses auch in deinem zu erstellenden Businessplan (!!!) genügend Berücksichtigung findet, kannst du Institutionen zwecks Finanzspritze oder Förderprogrammen davon überzeugen, dass dein Business Potenzial hat und somit auch Fremdkapitalgeber durchaus überzeugen kann.

Ein Businessplan zur Idee muß her

Gemäß Definition ist ein Businessplan die schriftliche Fixierung der Unternehmensplanung zur betriebswirtschaftlichen Absicherung von Chancen und Risiken bei einer Neugründung oder Unternehmenserweiterung. Er enthält neben der Marktforschung vor allem die Wettbewerbsabgrenzung im Marketing sowie detaillierte Zielformulierungen für den Einsatz der einzelnen Produktionsfaktoren.
Hilfestellung zwecks Aufbau sowie vorheriger grober Skizzierung eines derartigen Businessplanes erhälst du zum einen bei der IHK.
Zum anderen erhälst du weiterführende Informationen rund um die Planung, Strukturierung & Aufbau eines Businessplanes inklusive eines Beispiel-Businessplanes durch die führende Online-Enzyklopädie Wikipedia unter Businessplan.

Ich-AG und Überbrückungsgeld waren gestern – ab jetzt gibt’s den Gründerzuschuss

Was bis zum 30. Juni 2006 galt: Wer eine selbständige Tätigkeit aufnimmt und damit seine Arbeitslosigkeit beendet oder vermeidet, erhält für die Dauer von sechs Monaten Überbrückungsgeld in Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe und der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Das Überbrückungsgeld ist seit 2004 wie der Existenzgründungszuschuss bei Gründung einer Ich-AG zu einer Pflichtleistung der Bundesagentur für Arbeit geworden.
Voraussetzung für das Überbrückungsgeld ist, und das ist der Unterschied zur Ich-AG, die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung (s. oben). Derartige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Außerdem wird Überbrückungsgeld unabhängig von der Höhe des späteren Einkommens bezahlt. Bei der Ich-AG hingegen ist das jährliche Einkommen auf 25.000.-€ begrenzt. Beide Leistungen müssen vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit.
Was bei Gründungen ab dem 1. August 2006 gilt: Den neuen Gründungszuschuss kann jeder beantragen, dessen Gründung ab dem 1. August 2006 erfolgt. Hierbei maßgeblich und ausschlaggebend ist das Datum der hauptberuflichen Gründung, dass Du in Deiner Gewerbeanmeldung angibst. Somit ersetzt der neue Gründungszuschuss in Gänze obige Regelungen zur Ich-AG sowie zum Überbrückungsgeld! Grundsätzlich setzt sich der neue Gründungszuschuß aus zwei zeitlichen Blöcken zusammen:

  • 1. Block: Grundförderung: Im Rahmen der ersten 9 Monate erhälst Du eine Grundförderung in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeld-I-Anspruchs zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro zur Deckung Deiner Sozialversicherungsausgaben.
  • 2. Block: Aufbauförderung: Es besteht für Dich die Möglichkeit, die Förderung um sechs Monate zu verlängern. In dieser Zeit erhälst Du dann allerdings nur noch die monatliche Pauschale in Höhe von 300 Euro, insgesamt also 1.800 Euro.

Zu Beachten hierbei: Die Auszahlung findet jeweils am Monatsende statt, die geleisteten Transferzahlungen erfolgen steuerfrei!

Fazit: Nur Mut!

Aber: Mut gehört dazu und ein gehöriges Maß an Risikobereitschaft, aber wer sich gut vorbereitet und einen entsprechend ausgearbeiteten Businessplan (siehe vorigen Gliederungspunkt) aufgestellt hat, die fachliche Eignung mitbringt, die möglichen Umsätze und Rentabilität realistisch einschätzt sowie den Kapitalbedarf durch einen Finanzierungsplan abgesichert hat, besitzt gute Chancen, sich eine tragfähige Existenz aufzubauen.
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