Nachrückverfahren

Das Nachrückverfahren ist vor allem bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ein sehr typisches Verfahren, um als eine Art "lucky loser" im Nachrückverfahren dann doch noch einen Studienplatz zu bekommen, wenn einer, der eigentlich vor einem auf der Warteliste auf einen Studienplatz steht, plötzlich abspringt. Dieses plötzliche Abspringen ist dabei gar nicht sooo plötzlich, da es eigentlich gängige Praxis vieler Studenten ist, sich an mehreren Unis gleichzeitig zu bewerben. Bekommt man nun an einer Uni nen Zuschlag, so zieht dieser Student seine Bewerbungen an allen anderen Unis zurück. Somit bleiben also immer Studienplätze unbesetzt und diese werden dann an bisher nicht bevorrechtigte Studien-Bewerber verteilt.

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