Meldepflicht
Ein Studienortwechsel bedeutet zu allermeist auch Wohnortwechsel, und Wohnortwechsel bedeutet auch immer: Meldepflicht bei deiner neuen Stadt! Denn es gilt, dass mit dem Umzug in eine neue Stadt auch das für dich dort zuständige Einwohnermeldeamt zu verständigen ist, und das recht zügig, denn der Staat hat dir dafür das ambitionierte Zeitziel von einer Woche gesetzt.
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