Härtefall
Als sogenannter Härtefall gilt man, wenn man trotzdem noch als letzte Chance für eine Prüfung zugelassen wird, obwohl für diese Prüfung gemäß Prüfungsordnung eigentlich keine Wiederholungsmöglichkeit nach normaler Regelung möglich wäre. Härtefälle können soziale oder persönliche Gründe sein. Ob im speziellen Fall nun ein Grund ausreichend ist oder nicht, um als Härtefall gelten zu können, muß hier regelmäßig das Prüfungsamt entscheiden.
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