Das NEUE BAföG

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Darum geht's

Das bringt es dir, das ändert sich

BAföG wird jährlich von über 600.000 Studenten in Anspruch genommen. Ab dem Wintersemester 2016/2017 ändert sich jedoch einiges, und zwar zum Positiven. Denn ab sofort erhältst du als Student mehr und auch länger Bafög.

Wer bekommt BAföG?

BAföG erhältst du, wenn deine Eltern ein zu geringes Einkommen haben und dich somit finanziell während des Studiums bzw. während der Schulzeit nicht unterstützen können. Jedoch darfst auch du selbst kein großes Einkommen haben. Ansonsten wird dieses auf den BAföG-Satz angerechnet. Ebenso darfst du selbst auch keine großen Rücklagen besitzen. Wenn du beispielsweise ein Vermögen von deinen Großeltern oder einer Tante bzw. einem Onkel geerbt hast, hast du nur geringe Chancen, BAföG zu erhalten.
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Welche Ausbildungen werden gefördert?

Gefördert werden zum einen alle Schüler, die eine schulische Berufsausbildung machen oder an einer Abendschule ihren Haupt- bzw. Realschulabschluss oder ihr Abitur nachholen. Ebenso können Schüler BAföG erhalten, wenn sie an einer Berufsaufbauschule oder auch an einem Kolleg sind. Unter gewissen Umständen können sogar die Schüler an Gymnasien, an Berufsfachschulen oder in Fach- bzw. in Fachoberschulklassen BAföG in Anspruch nehmen. Weiterhin werden Studenten, die eine Hochschule, eine höhere Fachschule oder eine Akademie besuchen, durch das BAföG-Amt gefördert.
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Wodurch wird die Höhe bestimmt?

Hast du Anspruch auf BAföG, wird schließlich die Höhe des Betrages bestimmt. Dabei wird insbesondere dein Bedarf beachtet. Das heißt, es wird nach deiner Wohnsituation sowie nach deiner Familiensituation geschaut. Wenn du beispielsweise noch bei deinen Eltern wohnst, wird die Höhe des BAföGs nicht allzu hoch sein. Schließlich brauchst du in solch einem Fall keine Miete, keine Heizkosten und teilweise auch keine Lebensmittel zahlen. Wohnst du jedoch alleine und hast dabei sogar ein Kind, wirst du dementsprechend auch einen höheren bzw. den vollen BAföG-Satz erhalten.
Neben diesen Kriterien entscheidet zudem auch das Einkommen deiner Eltern über den Betrag, den du erhältst. Dabei ist es zumeist so: Je mehr deine Eltern verdienen, desto weniger erhältst du. Ebenso wird sich jedoch auch dein eigener Verdienst sowie dein eigenes Vermögen auf die Höhe auswirken. Hier gilt dasselbe: Je mehr du verdienst bzw. je höher dein Vermögen ist, desto weniger BAföG erhältst du.
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Gestiegene Bedarfssätze

Insgesamt sind die Bedarfssätze um ganze sieben Prozent gestiegen. Dadurch kannst du ab 2016 nicht mehr höchstens 670 € erhalten, sondern gleich 65 € mehr. Die Höchstgrenze wird also 735 € sein.
Ebenso ist auch der Wohnzuschlag von 224 € auf 250 € gestiegen. Außerdem erhältst du, wenn du ein Kind hast, einen Kinderbetreuungszuschlag von 130 € für jedes Kind. Heute liegt der BAföG-Satz lediglich bei 113 € für das erste Kind und bei 85 € für jedes weitere.
Doch auch die Verdienst- und Vermögensobergrenze ist gestiegen. So darfst du anstatt nur 400 € im Monat zu verdienen, ab 2016 450 € verdienen, ohne dass dieser Verdienst beim BAföG-Satz mit angerechnet wird. Damit dein Vermögen ebenfalls nicht angerechnet wird, durftest du beim alten BAföG lediglich 5.200 € auf deinem Sparbuch haben, beim neuen BAföG jedoch schon 7.500 €. Somit bekommst du nicht nur mehr Geld, sondern darfst gleichzeitig auch mehr verdienen und ein größeres Vermögen besitzen.
Ebenso sind auch die Einkommensfreibeträge der Eltern um sieben Prozent gestiegen. Dadurch kannst du nicht nur mehr BAföG erhalten, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, dass du überhaupt BAföG erhältst, erhöht sich. Durch diese Änderung werden ca. 110.000 Studenten mehr BAföG in Anspruch nehmen können.
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Vorabentscheid für Erwerbstätige

Weiterhin kannst du auch als Erwerbstätiger einen Vorabentscheid beantragen, wenn du beispielsweise ein Masterstudium in Betracht ziehst. Dadurch kannst du schon vorab sehen, ob dir BAföG zusteht und falls ja, in welcher Höhe es dir ausgezahlt wird. Somit kann die Entscheidung, ob das Studium tatsächlich angegangen werden soll, leichter gefällt werden. Schließlich weißt du durch den Vorabentscheid schon, wie deine finanzielle Situation aussehen würde. Dies gilt übrigens schon ab August 2015.
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Längeres BAföG

Es haben sich nicht nur die Bedarfssätze geändert. Ebenso erhältst du auch ein längeres BAföG. Denn bis jetzt ist es noch so, dass du nach deiner letzten Prüfung kein BAföG mehr erhältst. Somit hast du für eine ganze Zeit lang wesentlich weniger Geld auf deinem Konto. Damit dies nicht so schnell passiert, erhältst du ab dem Wintersemester 2016/2017 bis zum Erhalt des Zeugnisses dein BAföG-Geld. Dies können bis zu zwei Monate sein. Das heißt, du kannst in einem Studienjahr bis zu 1.470 € mehr bekommen.
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BAföG für ausländische Studenten

Zusätzlich geändert hast sich das Bafög für alle ausländischen Studenten, die nicht aus einem EU-Land kommen. Denn bis jetzt müssen diese Studenten vier Jahre warten, bevor sie einen Antrag beim BAföG-Amt einreichen können. Dies soll sich jedoch ab 2016 ändern. Denn dann müssen diese Studenten lediglich noch 15 Monate warten. Die einzige Bedingung ist dabei, dass sie wegen ihrer Familie oder wegen einer Notlage nach Deutschland gekommen sein müssen.
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BAföG-Antrag online ausfüllen

Auch noch eine Veränderung ist sehr positiv für dich als Student: Der BAföG-Antrag kann bereits ab Mitte 2016 online ausgefüllt und abgeschickt werden. Dies erleichtert die Arbeit erheblich und ist zudem sehr praktisch.
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Finanzierung durch den Bund

Ebenfalls ist eine Änderung der Finanzierung vorgenommen worden. Denn ab sofort bezahlt der Bund ganz allein das BAföG. Dadurch werden die Länder erheblich entlastet, und zwar um knapp 1,2 Millionen Euro.
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Veränderungen im Überblick

  • Höchster BAföG-Satz: 735 € statt 670 €
  • Wohnzuschlag: 250 € statt 224 €
  • Kinderbetreuungszuschlag: 130 € für jedes Kind
  • Verdienstobergrenze: 450 € statt 400 €
  • Vermögensobergrenze: 7.500 € statt 5.200 €
  • Einkommensfreibeträge: Steigung um 7 %
  • Erhalt des BAföGs: Bis zum Zeugniserhalt statt bis zur letzten Prüfung
  • Vorabentscheid für Erwerbstätige möglich
  • Wartezeit für ausländische Studenten: 15 Monate statt vier Jahre
  • BAföG-Formular: Online statt Print
  • Finanzierung durch Bund anstatt durch Länder

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